Der Kölner Kardinal (aktual.)

Kommentar zum Thema Missbrauch

von  Horst

Kardinal Woelki gilt seit der Veröffentlichung des juristischen Gutachtens der Kanzlei Gercke Wollschläger aus Köln, als entlastet, weil sie ihm keine eindeutige Pflichtverletzung, im Erzbistum Köln, bei der Sichtung der kirchlichen Akten durch die Kanzlei Gercke Wolschläger, nachgewiesen werden konnten.
Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender Phoenix, übertrug live aus dem Kölner Dom, am letzten Donnerstag, wo dass besagte Gutachte von Prof. Gercke und anschließend von seiner Mitarbeiterin, Frau Dr. Stirner, dort, vorgelesen wurde.

Der Kardinal, hörte sich die Ausführungen von Prof. Gercke, aus der Perspektive eines Zuschauers, gebannt an und schrieb in Gedanken vertieft, etwas auf seinen Notizblock, welcher vor ihm, auf einem Tisch lag, indes Prof. Gercke, nun weiter, aus dem Gutachten vorlas, welches doch sage und schreibe, rund 900 Seiten umfasst. Doch außer der Stimme des Juristen, hörte man jedoch nur diese, die aber deutlich zu vernehmen war, merkte man dem Professor  aber dann doch an, das ihm das Vorlesen des Gutachtens, im Kölner Dom, nach einer gewissen Zeit, doch angestrengt haben muss, weil er doch hin – und wieder, zu einem Glas Wasser griff, welches bereitgestellt, vor ihm, auf seinem Rednerpult stand.

So war die Vorstellung des Rechtsgutachtens der Kanzlei Gercke Wollschläger, bezüglich des Missbrauchs durch Geistliche gegen Schutzbefohlene im Erzbistum Köln, aber nicht etwa eine spontane gewesen, sondern sie war, einem Drehbuch gleich, dort minutiös inszeniert worden.
So machte die Angelegenheit im Kölner Dom, also tatsächlich den Eindruck einer „Inszenierung“, weil im Besonderen, die beiden Anwälte des Kardinals, sozusagen, - einer gewissen „Drohkulisse“ herhalten mussten - falls jemand dem Kardinal doch unterstellen wollte, es gäbe da doch Pflichtverletzungen von ihm, in diesem Zusammenhang. Und würden sich nun tatsächlich Strafanzeigen bezüglich Kardinal Woelki auftun, wäre der Kardinal gegen solch mögliche Strafanzeigen, durch die renommierte Kölner Anwaltskanzlei, juristisch gesehen, aber bestens aufgestellt.
                         
Da dem Kardinal eine Pflichtverletzung nicht nachzuweisen ist - laut der Sichtung der kirchlichen Akten, durch die Kanzlei Gercke Wollschläger – wurden aber, ein paar wenige „Bauernopfer“ gefunden und überführt, darunter einige Bischöfe, die tatsächlich bei der Einsichtnahme der kirchlichen Akten, durch die Kölner Kanzlei, auf Pflichtverletzungen hin, festgestellt worden sind und auch nachgewiesen werden konnten.

Kardinal Woelki, der durch vermehrten Aktionismus, in den eigenen Reihen auffiel, in dem er Geistliche, die oben bereits erwähnt wurden und die höheren Funktionen, der katholischen Kirche dienten, benannt hat und diese dann, wegen strafrelevanten Pflichtverletzungen, durch einen Erlass verfügt hat, um die beschuldigten Bischöfe, von allen Ämtern in der katholischen Kirche, vorerst, auszuschließen.
Er tat dies wohl nicht, aus der Überzeugung heraus, ein „Reformer“, der katholischen Kirche zu sein, so will Woelki in Wahrheit jedoch, davon Ablenken - und so scheint es sich auch zu manifestieren - er von seinen Verfehlungen und seinem eklatantem Versagen, Missbrauchstaten an Schutzbefohlenen, im Erzbistum Köln, Kraft seines Amtes, nicht verhindert haben zu können, bleibt dies unerklärlich, in diesem Kontext. Aber auch seiner moralischen Verantwortung, als Kardinal und Erzbischof von Köln, hierzu, ist Woelki, in keiner Weise nachgekommen. Einen Rücktritt jedoch, lehnte der Kardinal – sollte es etwa eine Überraschung sein? - kategorisch ab; lediglich eigene Versäumnisse, im Erzbistum Köln, räumte Woelki kleinmütig ein.

Etwas untergegangen, in diesem Zusammenhang, ist aber dass erste Gutachten der Kanzlei Westpahl Spiker Wastl, dass im Auftrag des Kölner Bistums, bestellt wurde und datiert ist, vom November 2020, dass aber angeblich, mit rechtlichen Mängeln behaftet war. So dass der Kardinal es, aus diesen triftigen Gründen, erst einmal, nicht veröffentlichen konnte. Die Kanzlei in München, hat die Anschuldigungen jedoch, scharf zurückgewiesen. Dieses durch das Bistum Köln bestellte erste Gutachten aus München, welches durch den Kardinal, wegen möglicher juristischer Fehler, dahingehend auch beanstandet wurde, hat dieses Gutachten jedoch, die Vorgänge im Erzbistum Köln, aber doch überwiegend ethisch-moralisch evaluiert, ganz im Gegensatz zum Kölner Gutachten, welches Rechtsanwalt Prof. Gercke, selbst als ein „rein juristisches Gutachten“ definierte, so als würde er damit sagen wollen, es sei „rechtsverbindlich“ und somit der Sprachduktus des Kölner Gutachtens, in diesem Sinne, auch so zu verstehen sein möge. Dieses in Auftrag gegebene erste Gutachten der Kanzlei Westphal Spiker Wastl, durch das Bistum Köln, das doch überwiegend, im menschlichem Sinne begutachtete, dieses Ansinnen, Kardinal Woelki, merkwürdigerweise, aber nicht so recht passte. So dass er die oben genannten „handwerklichen Fehler“, in dem Gutachten aus München, die er ja wohl wohl selbst feststellt haben musste, aber anscheinend nicht gleich in Augenschein nahm, sondern womöglich erst einige Zeit später. So als hätte er die rechtlichen Mängel bezüglich des Münchner Gutachtens, vorher schon, beim ersten Überprüfen, wohl mehr aus Versehen, anscheinend, doch regelrecht „überlesen“ zu haben.


Anmerkung von Horst:

Missbrauch??

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Kommentare zu diesem Text


 loslosch (26.03.21)
... zu einem Schluck Wasser greifen ...

hahaha...

woelki war jahrelang privatsekretär seines mentors, kardinal meissner. woelki, der ahnungslose!
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