Seit wann dürfen Frauen in der Politik mitspielen?

Essay zum Thema Gesellschaft/ Soziales

von  Regina

Aktives Wahlrecht bedeutet, darüber abstimmen zu dürfen, welcher Politiker oder welche Partei die Regierung übernehmen soll. Passives Wahlrecht heißt, dass man sich als Politikerin wählen lassen kann. Das passive Wahlrecht ist in manchen Fällen an Beschränkungen des Alters gebunden. So muss z.B. der Bundespräsident der BRD mindestens 40 Jahre alt sein. Aktives Wahlrecht besteht im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes.  

Nach dem Grundsatz “mulier taceat in ecclesia” (freie Übersetzung aus dem Lateinischen: die Frau soll in öffentlichen Angelegenheiten den Mund halten) war Politik ursprünglich in den meisten Ländern reine Männersache. Diese Einstellung hat sich im Lauf des 20. Jahrhunderts aber stark verändert. Hier eine Liste über die Einführung des Frauenwahlrechts in verschiedenen Staaten. 

Das aktive Wahlrecht für Frauen besteht in Neuseeland seit 1893, in Australien das aktive und passive seit 1902, in Finnland seit 1906, in Norwegen seit 1913, Dänemark 1915. 

Etwa zum Ende des ersten Weltkriegs führten viele Staaten zwischen 1917 und 1922 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ein, darunter Russland 1917 und Deutschland 1918, das Vereinigte Königreich folgte 1928. Viele andere Staaten änderten ihr Wahlrecht um 1945 bis 1952, also im Zuge der Neuordnung zum Ende des zweiten Weltkrieges. Zu den Nachzüglern gehören Monaco 1962, Liechtenstein 1984 und Saudi-Arabien 2015. Auch in der Türkei strebte man in dieser Hinsicht Modernisierung an, Türkinnen erhielten das Wahlrecht 1934, konservativ im Vergleich verhielt sich die Schweiz, wo das Frauenwahlrecht erst 1971 eingeführt wurde. Im Vatikan dürfen bis zum heutigen Tag nicht einmal alle Männer wählen, sondern nur Kardinäle. Da der Papst aber auch das Oberhaupt der am weitesten verbreiteten Kirche ist, fällt dies international mehr ins Gewicht als die geringe Einwohnerzahl (ca. 875) des Kirchenstaates vermuten lässt.




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Kommentare zu diesem Text


 Oggy (06.02.24, 09:57)
Ich bin entsetzt.

Seit wann dürfen Frauen auf Lyrikforen mitspielen??

LG,
Oggy

 Regina meinte dazu am 06.02.24 um 11:52:
Auch das könnte ein Gegenstand der historischen Forschung sein: Seit wann dürfen Frauen überhaupt Gedichte verfassen?

 FrankReich antwortete darauf am 06.02.24 um 14:52:
Das dürfen Frauen schon ziemlich lange, also mich interessiert da eher, seit wann sie es können. 😉

Ciao, Frank

 Graeculus schrieb daraufhin am 06.02.24 um 15:15:
Der erste überhaupt namentlich einer Person zuzuordnende literarische Text stammt von einer Autorin: Encheduana, einer Akkaderin.
Aus der griechischen Zeit sind zahlreiche Autorinnen von Lyrik überliefert, nicht jedoch deren Gedichte. Selbst von der weithin berühmten Sappho ist kein einziges vollständiges Gedicht erhalten.
Das ist also eher ein Überlieferungs- als ein Produktionsproblem.

 uwesch (06.02.24, 11:06)
Sehr informativ auch für mich als Mann.  LG Uwe

 Regina äußerte darauf am 06.02.24 um 11:52:
Ich danke dir für diesen Kommentar.

 Saira (06.02.24, 13:48)
Moin Gina,

interessante Infos!

Liebe Grüße
Sigrun

 Regina ergänzte dazu am 07.02.24 um 04:50:
Grazie, signora.

 Graeculus (06.02.24, 14:43)
Du engst die allgemeinere Fragestellung im Titel dann auf das Wahlrecht ein. Nun gab es aber in großen Teilen der europäischen Geschichte auch für Männer kein Wahlrecht.
Der 'normale' Weg für eine Frau, in der Politik Einfluß zu nehmen - und dann reden wir über die herrschende Klasse -, war das Fehlen eines männlichen Thronfolgers oder dessen Unmündigkeit. Also eine Ausnahme, doch sie kam vor.
Helga Normalfrau und Otto Normalmann aber hatten die längste Zeit gleichermaßen nichts zu sagen.

Kommentar geändert am 06.02.2024 um 14:43 Uhr

 Regina meinte dazu am 07.02.24 um 04:49:
Das ist eine gute Ergänzung. Ich hatte das 20. Jahrhundert im Blick.
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