Tiere dürfen heiraten

Text zum Thema Humor

von  Augustus





Es war das Jahr 2030, ein Mann liebte seinen Hund und der
Hund liebte anscheinend auch seinen Herrchen. Das Herrchen beschloss den Hund zu heiraten und ging mit ihm zum Standesamt. Der Standesbeamte lehnte das Begehren des Herrchens ab. Das Herrchen klagte vor dem Landesgericht, später ging die Klage vor dem Oberlandgericht und wurde dann dem Bundesgericht vorgelegt. 

 

„Mein Hund liebt mich und ich liebe meinen Hund. Wir wollen heiraten. Es wird uns verboten, dass wir heiraten dürfen, wir sehen uns in unseren Rechten verletzt.“     

„Der Hund ist kein Mensch und der Hund hat keinen Willen. Der Hund kann nicht wissen, was eine Ehe ist und wenn er‘s nicht weiß, dann kann er nicht wollen, was er nicht weiß.“ War das Gegenargument.

 

„Sowohl Mensch als Hund sind Tiere und sie sind Lebewesen. Jedes Lebewesen sollte ein anderes Lebewesen heiraten dürfen. Jedes Tier sollte ein anderes Tier heiraten dürfen. Und mein Hund, schauen Sie, er leckt mich ab, er folgt mir und ist das nicht Zuneigung? Und sehen sie, mein Hund kann seine Pfote in Tinte setzen und mit seiner Pfote auf die Eheurkunde drücken – wie einen Stempel. Und beweisen sie erst bitte, dass ein Hund kein Wissen von einer Ehe haben kann, wenn er mit seiner Pfote fähig ist die Eheurkunde zu unterzeichnen. Außerdem wissen wir Menschen nicht mal, ob wir selbst einen freien Willen haben. Es ist nicht nachgewiesen, von keiner Stelle, und ist deshalb jedes Eheversprechen nun ungültig? Wir nehmen einfach den freien Willen an, ohne es wahrhaftig zu wissen, ja manche sind überzeugt, dass es den freien Willen sogar nicht gibt. Mein Hund kann wie sie sehen, unterschreiben und er weiß ganz sicher, dass er mich heiraten will. Und da sie weder beweisen können, dass es den freien Willen gibt und bei Hunden den freien Willen nicht gibt, möchte ich meine bisher verletzten Rechte geheilt wissen.“

 

Der Konservative fühlte sich in der Zwickmühle und zog eine Karte, die ihm einen Teilsieg bescherte. Er argumentierte, er könne weder das eine noch das andere beweisen, aber er könne darauf pochen, dass der Hund die Voraussetzungen der Volljährigkeit erfüllen müsse, um heiraten zu dürfen. Da der Hund keine 18 Jahre alt war und sehr wahrscheinlich nicht werden wird, scheiterte die Klage an der Volljährigkeit des Hundes. 

 

Alle drei Gerichte gaben der Anklage nicht statt.

 

Im Jahre 2031 dann war es soweit, eine Frau klagte vor dem Landgericht bis zum Bundesgericht, weil sie eine Riesenschildkröte heiraten wollte und weil die Volljährigkeit der Schildkröte erfüllt war.  



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Kommentare zu diesem Text


 Gabyi (26.09.24, 14:47)
Sehr guter Einfall. Gern gelesen.

LG, Gabyi

 Augustus meinte dazu am 27.09.24 um 13:30:
Ja, spannendes Thema.

 AchterZwerg (26.09.24, 16:18)
Also wenn, dann wollte ich einen Gorilla heiraten, solch einen wie King Kong, der könnte dann (nebenberuflich) als Türsteher tätig werden.
Und ich wäre mit einem Schlag aller "Leute" ledig! :)

 Augustus antwortete darauf am 27.09.24 um 13:33:
Die Wahl einen Gorilla zu heiraten ist gut. Die Chancen stehen wie ich ausführe gar nicht schlecht.  

Fruchtfliegen und Eintagsfliegen sind aber keine guten Heiratskandidaten

 AchterZwerg schrieb daraufhin am 27.09.24 um 17:32:
Letzteres stimmt! 8-)
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