Krakowez

Text zum Thema Moral

von  Augustus

Ich möchte erwähnen, dass mein guter Genius auf Seiten der Ukraine steht und den russländischen Krieg überhaupt nicht befürwortet; und so hackte mein böser Genius relativ zügig einen Plan aus, wie denn das Gute gefördert und das Böse dabei auch seine Freude hätte. Es geht wiedermal darum sich durch die Lücken der Gesetze durchzuschmuggeln, wie denn ein Touristenführer die Abenteurer durch das Dickicht des Dschungels erfolgreich führt. Ja, der böse Genius hat dabei wunderbare Freude und sieht in jedem einzelnen Paragrafen ein buntes Tierchen, das im sogenannten Paragrafendschungel lebt. Zwar bin ich bloß ein zertifizierter Hypnotiseur vom Beruf her, der im Grunde eine einzige Person – die Baronesse – betreut, aber meine Vorliebe für den Paragrafendschungel ist nicht minder zu bewerten als meine Liebe zu vielen anderen Wissenschaften. Also gut, fangen wir an.  Nach dem russländischen Überfall auf die Ukraine gewährte die EU den Flüchtlingen aus Ukraine gem. EU-Richtlinie (2001/55/EG) unbürokratisch Aufenthaltserlaubnis  gem. § 24 AufenthGgewährt. Kurz: Ukrainern, die aus Ukraine flüchten, ukrainischen Staatsbürgerschaft besitzen, haben in Deutschland Aufenthalteserlaubins, auch über die 90 Tage, für die sie keinen Antrag gem. § 24 AufetnhaltsG stellen müssen. Soweit so gut, dachte ich. Der § 24 Aufenthaltsgesetz erlaubt demjenigen, der die Aufenthaltserlaubnis bekommt auch gleichzeitig einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Nun, ich wollte im Krieg für Ukraine auch meinen Beitrag leisten und in irgendeiner Weise – auch weil ich‘s kann – Dank meines bösen und guten Genius, Gutes wirken in dem ich Böses tue.  Wie sich mein Leser erinnern kann, hat der Professor der Philosophie, den ich vor dem Suizid durch eine Hypnose gerettet hatte, sein mehrstöckiges Haus auf meine gemeinnützige Organisation in Kongo übertragen. Diese Info wird später von Interesse sein. Nun, als nächstes mietete ich mir einen PKW und fuhr über Polen in die Ukraine, also ganz genau kurz über die Grenze in das Städchen „Krakowez“, das ca. 1.100 Einwohner hatte. Ich erkundigte mich, wer der Bürgermeister sei und fuhr mit dem Menschen, der mir das Haus vom Bürgermeister zeigte, hin. Zufällig sprach der Mensch, der mich begleitete, etwas deutsch. Ich erklärte dem Bürgermeister, dass ich all seine Leute brauche, also die Bewohner in dem Dorf. Wieso? fragte er. Nun, ich möchte Ukraine helfen, dass sie den Krieg gewinnen. Und wie? fragte er. Nun, Sie müssen nur das befolgen, was ich Ihnen sage. Ich erklärte ihm die Sache und er war direkt Feuer und Flamme. Während eine Woche verging und ich auf der Couch saß und auf einen Anruf der ukrainischen Bewohner wartete, während ich – zum Zeitvertreib –mit Dietrichen komplexere Schlösser suchte zu knacken, führten indes meine zwei Genien gegenseitig – wie im Gerichtsaal um eine Sache – streit.  „Eigentlich sollte dein Plan nicht gelingen.“ „Nun, lex spezialis geht vor lex generalis“. Denn  § 3e (1) Nr. 1 AsylG wird durch die frisch herausgebrachte EU-Richtlinie (2001/55/EG) ausgehebelt. Da klingelte plötzlich mein Handy. Ah, die ersten Ukrainer aus Krakowez sind angekommen. „Willkommen!“ begrüßte ich sie freudig. Der Behördengang in den nächsten Tagen war unspektakulär. Ich erklärte der lieben Behörde, ich sei eine Art Person, die die Ukrainer bei den Behördengängen hilft und dass die Ukrainer gem. EU-Richtlinie (2001/55/EG) Schutzsuchende in Deutschland sind und Anträge gem. § 24 Aufenthaltsgesetz stellen wollen. Dann meldete ich jeden Einzelnen gem. Sozialgesetzbuch für Bürgergeld an. Dabei zeigte ich an, dass die guten Ukrainer in dem mehrstöckigen Haus des alten guten Professors der Philosophie wohnen. Meine gemeinnützige Organisation vermietete das mehrstöckige Haus zu horrenden Mietpreisen. Begründet wurde dies mit dem verschärften und knappen Wohnraum, sowie steigenden Öl-und Strompreisen. Die Behörde knickte ein und war bereit die überteuerte Miete zu zahlen. Erstaunlicherweise meldete ich 500 Personen auf das Haus ein, ohne dass es der gestressten Behördenmitarbeitern aufgefallen wäre, dass es immer und die gleiche Adresse ist. Die Miete betraf pro Person 1.000 Euro. Also spülten monatlich 500.000 Euro Miete Amts wegen auf das Bankkonto meiner Gemeinnützigen Organisation in Kongo ein. Das Bürgergeld von 250.000 € für 500 Personen ließ ich auf 500 Konten verteilen, und zahlte die versprochenen 100.000 € an den Bürgermeister von Krakowez aus, für Zwecke des Ausbaues seines Städchens.  Die 500 Ukrainer, die ich kurz einmal in Deutschland angemeldet hatte, die peu à peuanreisten, fuhren wieder nach zwei Tagen zurück in ihre geliebte EinsiedlungKrakowez und lebten brav dort weiter wie bisher. Nach einem Jahr sammelte ich so 6 Mio + 1,8 Mio ein auf Bankkonten ein. 6 Mio. spendete meine wohltätige Organisation in die Ukraine, in humanitäre Zwecke usw. Die 1,8 Mio. Bürgergeld spendete ich in einen Fond für ukrainische Weisenkinder, die Elternteile im Krieg verloren haben. So stellte ich bald fest, man muss gar nicht ein Land regieren, um Entscheidungen zu treffen, selbst der kleine Einzelne kann sich wie eine Regierung aufstellen, und oftmals mehr tun, als 736 zögerliche Abgeordnete.  

 




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