Nun, nachdem die Sopherl dem Johann, kurz Hansi, heftig, mit der gußeisernen Bratpfanne eines drübergebraten hatte, rief sie schon brav die Rettung, die, wegen der Weite zum nächstgelegenen Krankenhaus länger brauchte, aber in dem Fall machte es nichts, die Verletzung war nicht lebensbedrohlich.
Am Weg zum Krankenhaus, der Rettungsfahrer blinkte, war der Rechtskommende, bremste ein LKW - Fahrer nicht und schoß den Rettungswagen regelrecht ab, schleifte ihn noch ein paar Meter mit, bevor er stehenblieb. Es war ein Desaster, hier kam allerdings der Hubschrauber recht schnell, aber er nahm nur die drei schwerverletzten Sanitäter mit, der Johann verstarb noch an der Unfallstelle.
Bei Gericht stellte sich die Frage der objektiven Zurechnung. Hatte das Sopherl, sie hatte noch nie etwas mit dem Gericht zu tun und sagte zum Richter dauernd "Hochwohlgeboren", fügte nach jedem Satz "Meiner Seel'" hinzu, etwas mit dem Tod des Hansi zu tun, die Anklage lautete "Körperverletzung mit Todesfolge". Der LKW - Fahrer wurde wegen "grober Fahrlässigkeit mit Todesfolge" angeklagt. Die Staatsanwaltschaft rechnete weise den Schlag und die damit verbundene Körperverletzung der Sopherl zu, sie sagte "meiner Seel'", während des Plädoyers, seufzte, jedoch nicht den weiteren Kausalverlauf. Der LKW-Fahrer musste einsitzen, das war grob fahrlässig.
Das Sopherl schlug vor dem Gericht drei Kreuzerln, war beschwingt, dachte: "Der Herrgott richt' s doch immer wieder gut."