Kritik, die nicht um ihrer selbst Willen da ist, steht vor der Hinterfrage, welches schützenswerte Gut durch das Kritisierte gefährdet oder verletzt wird.
Andernfalls handelt es sich bei einer Meinungsäußerung nicht um Kritik, sondern um eine normativ aufgewertete arbiträre Meinung.
Auf Anhieb fällt mir kein Kritiker ein, der nicht für sich in Anspruch nähme, ein schützenswertes Gut zu verteidigen.
Vermutlich braucht es da noch eine Metakritik.