Die Reichsschokoladenverordnung ist eine reine Legende und wird unter Juristen oft wie eine kleine „Entstehungsgeschichte des Wahnsinns“ erzählt. Sie geht ungefähr so:
In der Zeit der heraufziehenden Rohstoffknappheit (den 1930er Jahren) stand der Gesetzgeber vor einem Problem: Er wollte die Herstellung von Süßwaren aus Schokolade streng regulieren, um Zucker und Kakao zu sparen. Er erließ also die (fiktive) Reichsschokoladenverordnung.
Darin wurde detailliert festgelegt, wie viel Kakao ein „Schokoladenweihnachtsmann“ enthalten darf. Die Beamten stellten jedoch schnell fest: Kaum war Weihnachten vorbei, standen die Fabriken voll mit Osterhasen – und für die galt die Verordnung technisch gesehen nicht, da sie keine „Weihnachtsmänner“ waren.
Anstatt nun die gesamte Verordnung mühsam umzuschreiben, griff der faule, aber effiziente Jurist zu einem Trick. Er fügte in Paragraph 1 den legendären Satz ein:
Die Pointe: Es gibt sogar eine ernsthafte wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Humor-Phänomen. Prof. Dr. Andreas Piekenbrock veröffentlichte dazu einen Aufsatz unter dem Titel „Der Weihnachtsmann, der Osterhase und die (Rechts-)Wissenschaft“. Darin wird analysiert, wie sich solche Mythen in der Ausbildung verselbstständigen und warum Juristen so viel Freude an fiktiven Normen haben...
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