Objekt des Interesses

Betrachtung

von  Nuna




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Anmerkung von Nuna:

Lillien Grupe, deutsche Künstlerin, Öl und Acryl auf Leinwand 2025, gestern entdeckt auf der Nordart

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Kommentare zu diesem Text

Graeculus (76)
(06.09.25, 23:15)
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 Nuna meinte dazu am 06.09.25 um 23:27:
Obwohl ich die Bilder in die Anmerkung stellte Graeculus? Die Überschrift und der kleine Text ist von mir, in beiden Beiträgen
Graeculus (76) antwortete darauf am 06.09.25 um 23:34:
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 Nuna schrieb daraufhin am 06.09.25 um 23:38:
Ach schade, besonders dieses Bild faNd ich sehr genial in seiner Ausdruckskraft...traurige Grüsse Nuna...ich nehme die beiden Beiträge dann morgen wieder raus.

LG Nuna
Saudade (49) äußerte darauf am 06.09.25 um 23:40:
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Graeculus (76) ergänzte dazu am 06.09.25 um 23:47:
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Graeculus (76) meinte dazu am 06.09.25 um 23:54:
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Saudade (49) meinte dazu am 06.09.25 um 23:56:
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Graeculus (76) meinte dazu am 06.09.25 um 23:58:
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Saudade (49) meinte dazu am 06.09.25 um 23:59:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:00:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:04:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:04:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:07:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:07:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:09:
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 Augustus meinte dazu am 07.09.25 um 00:09:
Ich wäre hier auch sehr vorsichtig mit dem Urheberrecht. M.E. wird es hier verletzt, und der Webmaster hat durchaus jetzt mehr Sorge als der Nutzer (nach neustem Urteil, wonach Plattformbetreiber in Haft genommen werden, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Bilder auf der Plattform hochladen.) 
Ein solches hochgeladenes Bild ist nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland höchstens erlaubt, wenn das Zitierrecht laut §51 urhebergesetz greift. 

Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt. Es muss sich um einen eigenständigen Paratext handeln, der dem Bild das eigentliche Gepräge gibt. Im vorliegenden Fall erreicht der drei Zeiler diese Wirkung nicht; der dreizeiler nebst dem Upload ist vom Zitatrecht nicht abgedeckt. 
Damit liegt klar ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, da Upload, womit eine Veröffentlichung gemeint ist. Es muss sich nicht um kommerzielle Zwecke handeln, es reicht aus, wenn es bloß veröffentlicht reich wird auf einer Plattform und for die Öffentlichkeit zugänglich ist, liegt eine Verbeitung vom Bild vor, für die eine vorherige Zustimmung vom Urheber benötigt wird. 
Liegt diese nicht vor, kann der Webmaster in Haft genommen werden. 
Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:14:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:15:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:15:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:17:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 00:17:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 00:58:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 01:07:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 01:16:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 01:17:
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Graeculus (76) meinte dazu am 07.09.25 um 01:18:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 01:21:
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Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 01:24:
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 Nuna meinte dazu am 07.09.25 um 08:16:
Hi liebe Saudade 

Vielen Dank für die Unterstützung :)...Doch wenn der Webmaster u. U. Schwierigkeiten wegen der eingestellten Bilder bekommen kann, nehme ich sie natürlich wieder raus. 

Ich frage mich nun ob bei einem geposteten Musikvideo Gemagebühren vom Veranstalter bzw hier Webmaster gezahlt werden müssten.

Hab eine gute Zeit:).

LG Nuna
Saudade (49) meinte dazu am 07.09.25 um 10:25:
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