Zum Prozess gegen den direkten Klimaaktivisten Michael W. und zwei weitere am 03.02 (und weitere) in München (1)

Ansprache zum Thema Umwelt/Ökologie

von  DavidW

Eigentlich darf das Gericht nichts verurteilen:


1. Die Luft ist nicht sauber genug.

2. Und es weiß nicht genügend darüber, inwieweit man im Orbit bereits Klimaengineering (2) betreiben will-muss. Und falls ja, dann wäre der Wert von sauberer Luft nicht hoch genug einzuschätzen, bzw. aktuell sehr unterschätzt.

3. Das Gericht hätte ein Urteil zu fällen, so dass jedes deutsche Gericht in Zukunft sein Urteil so fällen kann, sollte, dass es ein Urteil für saubere Luft ist.

4. Dass die "direkte Aktion" (Martin Luther King, "direct action") allermeistens hart bestraft wird, ist mir bekannt. Dass sie in diesem Fall in dringender Ausnahme dem Bildungsstaatsgebot oder auch dem Kulturstaatsgebot der bayrischen Landesverfassung untergeordnet gehörte, kann man aber gutbegründet wenigstens als Minderheitenmeinung behalten.

 

1. "Saubere Luft": Kurz vor dem Sars-Covid19 Lockdown nahm ich eine Stelle als Briefzusteller mit dem Fahrrad an. Der Job ist mindestlohnnah, und eigentlich will ihn in dieser Region Deutschlands kein Deutscher mehr machen, und war eigentlich zu wenig für mich, aber...

 

Ich erlebte also, als Briefzusteller, einen sehr atypischen Lockdown. Während Lehrer, Schüler, Büromenschen und so weiter zu Hause bleiben mussten oder durften, im homeoffice, kurvte ich den ganzen Tag durch die Straßen, und stellte die Briefpost (und ein paar kleinere Pakete zu).

 

Ich stelle fest: Die Luft war damals so viel sauberer, viel weniger Ruß und Ölpartikel auf der Haut am Ende des Tages, als vorher und nachher." (2).

 

2., 3. Insofern bin ich auf die Idee gekommen, ein Urteil für sauberere Luft zu fordern. Und ein Urteil für Urteile für sauberere Luft.

 

4. Und: Ich hatte noch nie ein eigenes Auto, in der Stadt fahre ich Rad oder öffentlich, für sauberere Luft und gegen diese ganzen Stinker (Verbrenner) und Rechtsabbieger, die eigentlich radfahren (osä.) könnten....

 

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(1) Quelle: deren eigene Website.

(2) https://keinverlag.de/505572.text - eigene Beobachtung

 

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Und ganz unbewandert bin ich id Sache "Gerichtskritik" nicht. Ich zeigte einmal das "Esra" Verbot an (bei der StA), als zu unphilologisch argumentiert. Soweit ich mich erinnere, war das letzte BGH-Urteil auch so, dass nicht "Esra" verboten sei, sondern dass dem Kiepenheuer & Witsch Verlag "Esra" verboten sei. Worüber ich mich auch auf meiner Website mokiere.

 

Und dass ich als Briefzusteller in den letzten Jahren ein Gericht habe suspendieren lassen, Betreuungsgericht, über einen Kanal, den ich nicht nenne, kann ich auch annehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(öffentliche Kopie, gekürzt und bearbeitet). Ich hätte den Text gerne früher fertig bekommen


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