Junge, Du hast mich amüsiert, ich mag sowas. Das ist mal nicht was Bösartiges gegen Personen oder Eifersuchtsgedöns frustrierter, vor Neid zerplatzender Langzeitarbeitslosen, die nichts beitragen (das geht runter wie ÖL!), das geht gegen das Verwaltungsverfahrensrecht, aber Junge, so schlimm ist es wirklich nicht, sogar nützlich, das "Kraftwerk Schwarze Sulm" -lies nach!- ist ein 20 Jahre langer Verwaltungsprozess, äußerst spannend oder "Die dritte Piste" war auch wie ein Krimi! Natürlich, die Theorie ist eine Katastrophe, es staubt raus, aber glaube mir, ich durfte bei einigen Übungsprozessen schon "Anwältin" spielen und wir tigerten uns in Fälle wie "Genehmigungsverfahren Schotterwerk", die Anrainer waren dagegen, aber einige wurden präkludiert, weil ihre Argumente subjektiv waren oder mit der Abwertung ihrer Grundstücke kamen, das geht nicht. Gesundheit, Leib und Leben, das geht, einer hatte eine schlechte Lunge, das musste berücksicht werden. Überhaupt stellte sich dann heraus, dass der über 1500 Meter entfernt wohnte und somit nicht als Nachbar eingestuft wurde. Natürlich musste eine UVP-Prüfung stattfinden, was umgangen werden sollte, da bereits auf dem Grundstück eine kleine Firma ohne UVP stand. Wenn man die Tricks des Anbaus anwendet... , Du siehst, die öde Theorie fängt zu leben an und glaube mir, egal ob Zivilprozess oder Verwaltungsverfahren, kannst Du die Prozessregeln und scheint es materiell verloren, kannst Du eventuell mit Verfahrensfehlern gewinnen.
Verloren hast Du, wenn Du die Verfassung nicht kannst und die dutzenden Verfassungsbestimmungen in den Materiengesetzen, nein, das ist nicht ein Katalog wie in Deutschland bei uns gibt es eine Zersplitterung und das zersplittert Dir das Hirn, denn zumeist ist es §1 oder §2 im Materiengesetz, aber im AWG irgendwo drin und wehe, ja, Du schreibst nicht Verfassungsbestimmung dazu, bist Du DURCHGEFALLEN, so schnell geht das.
Alles halb so wild, lernt man die tausenden Seiten auswendig. Jammern sinnlos. Und, die paar Vertrottelten, die glauben, man darf dann nicht stolz auf sich selber sein, kann man getrost auslachen, denn wirklich: Sowas von! (Komm, zutiefst lächerlicher und sich selbst entlarfender Empörungstext ruft! Nicht mit Buchstaben stottern.)
Glaub mir, es ist spannend und hörst Du Frevler nicht die Poesie im Wort?
Verwaltungsverfahrensrecht, komm, machen wir dann auch noch eine Revision oder eine Erkenntnisbeschwerde an das Verfassungsgericht, nur bei Fragen von hoher Bedeutung, sonst geschieht eine Zurückweisung. Ja, da ging eine Frau bis zum Verfassungsgericht, weil der Leichnahm des Mannes nicht gut gekühlt war und verfaulte. Das Kühlgerät fiel aus. Tragisch. Sie klagte ihr Grundrecht auf die Wahrung ihres Privatlebens. Sehr spannend. Leichenwesen ist in der Hand des Staates. Die Verunstaltung ihres Angetrauten sei ein Eingriff in seine Privatssphäre und somit auch in ihre. Nein.
Du siehst, meine Liebe ist niemals unstet, sondern tief. Tiefer als der Mariannengraben.