Private Attitüden

Erörterung zum Thema Streit

von  loslosch

Aequissima vox est et ius gentium prae se ferens: "Redde, quod debes!" Haec turpissima est in beneficio (Seneca, um die Zeitenwende bis 65 n. Chr.; De beneficiis). Eine höchst gerechte und das Völkerrecht bezeugende (vor sich hertragende) Formel lautet: "Gib zurück, was du schuldest!" Im Falle einer Wohltat ist diese Formel (aber) äußerst schändlich.

Das Zurückgeben von Geschenken (Wohltaten) ist im privaten, insbesondere familiären Bereich, offenbar schon seit zweitausend Jahren, ein probates Mittel, einem ausgebrochenen Konflikt neue Nahrung zu geben. Da fragt eine Achtzigjährige höflich an, ob das Schwiegertöchterlein ihr demnächst beim Gardinenab- und -aufhängen behilflich sein könne. Und schwupp! landet das acht Wochen alte ansehnliche weihnachtliche Geldgeschenk wieder im eigenen Briefkasten.

Allein die Zahl der auf verwandtschaftlicher Ebene alljährlich stattfindenden Rankünen und Rachsüchteleien durch Rückgabe von Geschenken dürfte Legion sein. Bei den Völkerrechtssubjekten, nämlich den Staaten, verhält es sich nachgerade umgekehrt. Im Spannungsfall wird vom Geberland sogar eine Rückforderung juristisch geprüft. Wer kennt einen Staat, der einem anderen eine Spende (z. B. empfangene Katastrophen- oder Entwicklungshilfe) aus Wut oder Stolz zurückbezahlt hat, nur weil sich die Repräsentanten, Regierungen oder andere Entscheidungsträger, überworfen hatten?

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (29.12.14)
Jetzt muss man nur noch "was du schuldest" festlegen. Und glaube mir, beim Bund der vertriebenen oder im Kreml werden da kolossal seltsame Definitionen bei herauskommen - die der BDI dann unterstützt!

 loslosch meinte dazu am 29.12.14:
die rückgabe von wohltaten ist hier das kernthema. (der BDI schützt arbeitsplätze, ist hier mal kein scharfmacher.)

 EkkehartMittelberg (29.12.14)
Manchmal ahnt man ein Danaergeschenk, bevor man dem Pferd ins Maul gesehen hat. Privat empfiehlt es sich zu warten, bis man auf das Geschenk angesprochen und so schlauer wird.

 loslosch antwortete darauf am 29.12.14:
ich habe hier ein kl. verständnisproblem, ekki.
Sätzer (77)
(29.12.14)
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 loslosch schrieb daraufhin am 29.12.14:
ich kannte die familiären verhältnisse genau und weiß daher, dass die alte dame nach einem sturz kurz nach weihnachten erst hilfsbedürftig wurde.
LottaManguetti (59)
(29.12.14)
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 loslosch äußerte darauf am 29.12.14:
ein verwirrspiel mit dem schenken. im wdr5-hörfunk läuft allweihnachtlich eine sendung, in der von hörern eingesandte texte, gedichte usw. verlesen werden. titel: "Eine Sendung, die Sie sich schenken können." zusatz: Sie dürfen über alles schreiben, nur nicht über 3 seiten. lo

 niemand ergänzte dazu am 29.12.14:
@ Loslosch
die machen so was öfter im WDR5. Mich hatte mal ein Redakteur angeschrieben, Du liest richtig: Er mich, nicht umgekehrt, mit der Anfrage ob er mein im LiteraturCafe veröffentlichtes Gedicht "Geblauchsanweisung" vorlesen dürfte. Ich hab tatsächlich dafür 80,- Euro bekommen.
Das ist kein Jahres-End-Schwank, das ist eine Tatsache!
Mit herzlichen Grüßen, Irene

 loslosch meinte dazu am 29.12.14:
glaub ich aufs wort. 2008 hatte ich eine variante zu "der mond ist aufgegangen" eingesandt. es wurde verlesen. vorher eine peinlichkeit: ich mailte einem bekannten, ich hätte 2 gedichte zur auswahl eingesendet. wdr würde wohl das schwächere vorziehen. leider ging die mail versehentlich an den wdr. dann schickte ich eine entschuldigung hinterher.

wdr nahm das "stärkere".
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