Ne bis in idem

Satire zum Thema Täter/Opfer

von  loslosch

Ne bis in idem crimen iudicetur (Quintilian, 35 n. Chr. bis ~96 n. Chr., De institutione oratoria; siehe auch Institutiones des Gaius, juristisches Lehrbuch aus dem 2. Jh. n. Chr. und CIC, Corpus iuris civili unter Kaiser Justinian, 6. Jh.). In derselben Strafsache soll nicht zweimal geurteilt werden.

Dieser alte, aller Ehren werte Rechtsgrundsatz gilt weiter. Über seine Sinnfälligkeit dürfte kaum Dissens bestehen. Gebietet es doch schon die Prozessökonomie. Was aber, wenn ein Plagiator einen identischen Text mehrfach abkupfert und in seinen Werken dupliziert? Wird er hier nicht zum Rückfalltäter?

Und soll der scholastische Streit aus dem Mittelalter wieder aufleben um die Frage, ob ein erfolgter Angriff mit der Heu- oder Mistgabel den Tatbestand einer - je nach Zahl der Zinken - dreifachen oder vierfachen Körperverletzung erfüllt? Greift die Klausel des "ne bis in idem" auch hier?

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (13.06.15)
Ein weiser Satz, der die Wut der Mächtigen mäßigen soll. Das Problem: Auch die Justiz gehört zu den Mächtigen des Landes und verhält sich dementsprechend, wie z.B. der "Fall"  Rudi Rupp zeigt. Und natürlich ist es ein Zufall, dass sich das in Süddeutschland/Bayern zugetragen hat...

P.S.: Mit einem Vierzack (Gabel) isst man, mit einem Dreizack regiert man die Sieben Meere.

 loslosch meinte dazu am 13.06.15:
an die rupp-tragödie kann ich mich grob erinnern, besonders an den satz

"und die Leichenteile an die auf dem Hof lebenden Dobermänner, den Bullterrier und den Schäferhund verfütterte." (spiegel.)

 TrekanBelluvitsh antwortete darauf am 14.06.15:
Der Bullterrier war hier eher der Staatsanwalt...
Graeculus (69)
(13.06.15)
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 loslosch schrieb daraufhin am 13.06.15:
das ist so ausführlich erklärt, dass man sich die details kaum merken kann:

 hier.

interessant ist, dass ausländische strafurteile idr ausgenommen sind.
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