Konsequenz

Figurengedicht zum Thema Recht und Gesetz

von  FrankReich

Ein
Recht
zur
Pflicht
zu
bestimmen
beschneidet die Freiheit.


Anmerkung von FrankReich:

Halb,- und Silbensonett.

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Kommentare zu diesem Text


 LotharAtzert (11.01.20)
Drum habe stets Acht vor der Neun.

 FrankReich meinte dazu am 11.01.20:
Alle Achtung, alle Neune.
Stelzie (55)
(11.01.20)
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 FrankReich antwortete darauf am 11.01.20:
Hi Kerstin,

mal ehrlich, wer will schon ein Recht auf seine Pflichten haben? :D
Nein, ich hatte kein bestimmtes Recht anvisiert, aber nehmen wir einmal das Recht, ab 16 Alkohol trinken zu dürfen. Wenn das plötzlich zur Pflicht würde, wäre das aber ein ziemlicher Eingriff in die persönliche Freiheit, besonders bei dem, der gar keinen Alkohol mag, oder ihn nicht verträgt.

Ciao, Frank

P.S.: Ein Recht ist meines Erachtens durch die freiheitliche Entscheidung gekennzeichnet, es wahrzunehmen. Wenn es zur Pflicht wird, fällt diese Freiheit weg, und in obigem Apho geht es auch nicht darum, ob es sinnvoller wäre, ein Recht in eine Pflicht umzuwandeln, sondern um das Prinzip der freiheitlichen Entscheidung. Ich persönlich fände bspw. eine Wahlpflicht sinnvoll. Das Recht des Bürgers, sich gegen den Gang zur Wahlurne zu entscheiden, würde sie jedoch beschneiden.
Stelzie (55) schrieb daraufhin am 12.01.20:
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 FrankReich äußerte darauf am 12.01.20:
Total interessant, Deine Anekdote, sie hat mich gerade mitten in Schopenhauers Kosmos geschleudert, weil ich unbedingt den Unterschied zwischen Zwang und Pflicht heraus finden wollte, weiß der Vopo, warum. :D

Ciao, Frank

 EkkehartMittelberg (11.01.20)
Die Pflicht zum Recht zu erheben, beschneidet sie auch.
Servus
Ekki

 FrankReich ergänzte dazu am 11.01.20:
Hi Ekki,

danke für Deine Empfehlung, allerdings kann ich Deinen Kommentar nicht nachvollziehen. denn der Erfüllung einer ihm auferlegten Pflicht kann, bzw. darf sich niemand entziehen. Wird sie allerdings in ein Recht umgewandelt, tritt wieder die freie Entscheidungsmöglichkeit in Kraft, somit wird doch nichts beschnitten, sondern ganz im Gegenteil zur Freiheit erweitert, oder habe ich Dich jetzt missverstanden?

Ciao, Frank

 EkkehartMittelberg meinte dazu am 12.01.20:
Mir scheint, wir stimmen überein, denn wenn die Pflicht zum Recht erhoben wird, wird sie als Pflicht kastriert.

 FrankReich meinte dazu am 12.01.20:
Eine Frage hätte ich dazu aber noch: Wie wird denn ein Ochse kastriert? Aber ich denke zu wissen, worauf Du hinaus willst. Ich hätte statt "erheben" noch "ernennen" im Angebot, falls Dir ein besseres Verb einfällt, nehme ich natürlich das.

 FrankReich meinte dazu am 12.01.20:
Hi Ekki,

ich habe das jetzt mal in "bestimmen" umgeändert. So, denke ich, ist das optimal, oder hast Du noch einen besseren Vorschlag?

Ciao, Frank

 EkkehartMittelberg meinte dazu am 12.01.20:
Nein, so ist es okay.

 AchterZwerg (12.01.20)
Ich denke, Ralfi,
du fühltest dich inspiriert und sprichst von der Rechschreibung, nä?

Lachende Grüße
der8.

 FrankReich meinte dazu am 12.01.20:
"Rechschreibung", Zwergerl? Nun, danke, aber die lassen besser wir beide links liegen, nicht wahr? :D

Ciao, Frank

 AchterZwerg meinte dazu am 12.01.20:
*freiwilligindieeckestell

 loslosch (12.01.20)
das komma ist hier fakultativ. so könntest du schlitzohrig schreiben "... erheben(,) ..."

am besten wird die thematik im scherz der 1968er jahre beschrieben. kindergartenkinder zur erzieherin: "wann dürfen wir wieder spielen, was wir spielen müssen?"

 FrankReich meinte dazu am 12.01.20:
Gut, dass ich Kom(m)atiker bin, ich werde auch keinesfalls etwas daran ändern, denn wer würde schon den Verlust seines besten Kritikers riskieren? :D
Der Spruch könnte sogar im O-Ton von mir gewesen sein, ich war zu dem Zeitpunkt ja erst acht.

P.S.: Dein Vorschlag ist gut, irritiert jedoch die Figur zu sehr, ich nehme das Komma mal ganz raus.

Antwort geändert am 12.01.2020 um 16:52 Uhr
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