Neuer Michael Kohlhaas

Persiflage zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Ac potius ignoratio iuris ligitiosa est quam scientia (Cicero, 106 v. Chr. bis 43 v. Chr.; De legibus). Viel mehr als das Wissen ist die Rechtsunkenntnis voller Streitlust. Oder: Viel mehr ist es Rechtsunkenntnis, die zum Prozessieren (ver-)führt, als die Kenntnis (des Rechts).

Wenn da nicht heutzutage die allzu vielen unterausgelasteten Rechtsanwälte dagegen sprächen. Auf diese Weise wird eine ehemals gültige Erfahrungsregel in ihr schieres Gegenteil verkehrt.

Eine solide Rechtsberatung könnte ergeben: Lieber potentieller Mandant, Ihre prozessualen Erfolgsaussichten liegen bei 33%. Lassen Sie lieber die Finger davon. -  Eine schlechte Beratung, zur selben Fallgestaltung, könnte lauten: "Unsere" Prozessaussichten sind recht gut. "Wir" sollten den Rechtsweg beschreiten.

Es stimmt: Der Anwalt hätte einen 100%igen Honorarerfolg, der Mandant einen Prozesserfolg von 33%. Im Durchschnitt ergäbe sich eine Erfolgsquote von (100 + 33)/2, also 66,5%.

Eine Zweidrittel-Chance. Wenn das nicht gut ist.

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Kommentare zu diesem Text


 EkkehartMittelberg (15.08.12)
Du wärest ein überdurchschnittlich erfolgreicher Anwalt geworden. Ich hätte dich schon allein wegen deiner mathematischen Fähigkeiten gewählt, Lothar. ;-D

 loslosch meinte dazu am 15.08.12:
mein pech ist es, dass du schon mal was vom gewogenen arithmetischen mittel gehört hast, ekki. t.t. lo
Kugelschreiber (75) antwortete darauf am 15.08.12:
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Regentrude (53) schrieb daraufhin am 15.08.12:
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 Didi.Costaire (15.08.12)
Neben der Rechtsunkenntnis weiter Teile der Bevölkerung stelle ich auch immer wieder eine verbreitete Rechenunkenntnis fest, die nach meiner Einschätzung die ebenfalls vorhandene Rechtschreibunkenntnis vieler in den Schatten stellt. Anwälte und Banker freut das, und folgerichtig vermehren sie sich.
Schöne Grüße, Dirk

 loslosch äußerte darauf am 15.08.12:
du sagst es, dirk. nur die deutschlehrer vermehren sich nicht, zumal die rechtschreibungsfesten. danke. lo

 ViktorVanHynthersin (15.08.12)
Michael Kohlhaas, ein Kaufmann, der sehrwohl zu Rechnen verstand, griff zur Selbstjustiz und handelte nach dem Grundsatz: „Fiat iustitia, et pereat mundus“ (dt.: „Es werde Recht, selbst wenn darüber die Welt zugrunde ginge“). Erstaunlich ist, dass er sich sich Anwalt niedergelassen hat:
http://www.lauprecht-kiel.de/kohlhaas.php
Herzliche Grüße
Viktor

 loslosch ergänzte dazu am 15.08.12:
die eltern hatten wohl die karriere des kleinen michael sauber geplant. rechtsanwalt und notar, genial! kleist hatte in seiner novelle den echten hans kohlhase im visier.

du hast mich weitergebildet, viktor. lo
ichbinelvis1951 (64)
(15.08.12)
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 loslosch meinte dazu am 15.08.12:
ja, die römer kannten noch keine rechtsschutzversicherung, klaus. ein wichtiger einwand von dir. wobei: die versicherungen machen um das ehe- und scheidungsrecht einen bogen, erinnere ich mich. lo

 Lala (15.08.12)
Hallo Lothar, Du unbesungener Gott der vielgestaltigsten Liebesreime,

ja der Rabulist mit Staatsexamen hat schon vielen Klägern und Verklagten das Genick zu seinen Gunsten gebrochen. Und ein Staatsexamen hat in der ehrwürdigen Jurisprudenz auch schon der Einser Jurist Carl Schmitt erworben und ich wette er würde heute nicht schlechter abschneiden.
(Kommentar korrigiert am 15.08.2012)

 loslosch meinte dazu am 15.08.12:
du spürst mir nach (vielge... liebesreime). ich habe ja als ökonom vor urzeiten die kl. rechtsprüfung gemacht. repetitor Kallwas gab uns auf den weg: vor der fallprüfung frage zuerst: wer war der schweinehund?

heute würde man sagen: wer soll als schweineehund betrachtet werden? schmitt würde summa cum ... bestehen. lo
Regentrude (53)
(15.08.12)
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 loslosch meinte dazu am 15.08.12:
Ich wollte ja nicht 33,33... schreiben, frau mathelehrerin. war es das? oder der gewogene durchschnitt (steht oben, unter ekki). lo, noch ascendent

 Bergmann (16.08.12)
Ekki liegt nicht so falsch mit seinen Gedanken. Ego quoque censeo, te bonum advocatum fuisse ...

 loslosch meinte dazu am 16.08.12:
ich mag die kerle nicht. naja, meine anwältin ist weiblich ... falls sie mitliest. t.t. lo
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