Zur semantischen Kernschmelze: Nabokovs Lolita und die ästhetische Korrumpierung des Moralischen
Text
von Isensee
Kommentare zu diesem Text
Du hast es verstanden.
Doch was hat Nabokov damit angerichtet? Pädo- und Parthenophile rechtfertigten sich mit diesem Stück Weltliteratur: so abwegig kann etwas nicht sein, was in einem der bekanntesten Romane thematisiert und durch Stanley Kubrick verfilmt wurde. Damit scheidet die Lust am Kind als „The thing that should not be“ schonmal aus: die normative Kraft des Faktischen scheint zumindest der Neigung recht zu geben.
Doch was hat Nabokov damit angerichtet? Pädo- und Parthenophile rechtfertigten sich mit diesem Stück Weltliteratur: so abwegig kann etwas nicht sein, was in einem der bekanntesten Romane thematisiert und durch Stanley Kubrick verfilmt wurde. Damit scheidet die Lust am Kind als „The thing that should not be“ schonmal aus: die normative Kraft des Faktischen scheint zumindest der Neigung recht zu geben.
Guter Beitrag aus einer anderen Perspektive betrachtet zum Roman. Die Entkoppelung der stilistischen Ästhetik und der Moral schafft der durchschnittliche Leser nicht, weil er den Inhalt eines Textes als bare Münze nimmt.
So wäre für einen solchen Leser, auch der Schriftführer einer Anklageschrift vor Gericht die einen Sexualdelikt darstellt, an Kindern verübt wurde, ein Pädophiler.
Allerdings ist ist hier klar, dass der Schriftführer einen Sachverhalt beschreibt und jemand anderen meint, der vermeintlich pädophile Neigungen empfindet; der Angeklagte. Hier wird nach dem Ausschlussprinzip verfahren, ist der Angeklagte als reale Person bestimmt, so schließt dieser den Schriftführer vor dem Verdacht der Pädophilie aus.
Wie ist das aber bei fiktiven Figuren etwa in einem Roman oder Gedichten? Grundsätzlich müsste die obigen deskriptiven Ansätze auch in solchen Fällen gelten. Sowie der reale Angeklagte mit pädophilen Neigungen den Schriftführer entlasten vor dem Vorwurf derPädophilie, müssten fiktive Personen, die ebendsolche Neigungen haben, den Autor vom Verdacht derselben entlasten.
Fiktive Personen aber existieren nicht real, sondern sie entstammen der Fantasie des Autors. Der Autor ist real und als einzige reale Person, die hier identifiziert werden kann.
Hier wird von der fiktiven, erdachten Person hin zum Autor ein Konnex hergestellt, weil es seiner Fantasie entspringt und sie Fantasie aus seiner eigenen Person. Hier schließt keine andere reale Person seine eigene Person vor dem Verdacht der Pädophilie aus. Ganz im Gegenteil, hier wird der Autor selbst Kläger und Angeklagte zugleich, was eine paradoxe Situation hervorruft, die eben dadurch den Reiz hat den Leser zu triggern. Der Leser weiß nicht, wie er sich gegenüber dem Text zu verhalten hat und nimmt im Zweifel die Haltung des moralischen Klägers an, weil die fiktive Figur selbst dem realen Autor entspringt. Die vorgeschobene fiktive Figur entlastet den Autor nicht, sondern sie stellt die vom Autor selbst projizierenden Gefühle dar im Mantel einer fiktiven Figur, so die vermeintlich logische Schlussfolgerung von moralischen Lesern.
Die Reduzierung der fiktiven Figur auf den Autor schlechthin wird gern zum Anlass genommen, wenn tabuisierte Themen behandelt werden. Die moralischen Ankläger begehen unwissend einen vermeintlichen Fehler. Statt im Zweifel für den Autor zu sein, sind sie im Zweifel gegen ihn. Hier handeln sie gleich den Bauern im Mittelalter, die mehr aus dem Affekt heraus eine Person der Hexerei oder der Giftmischerei beschuldigten, die grünen Spargel und essbare Pilze sammelte, diese seien in der Absicht gepflückt, jemanden zu schaden, statt um eine Suppe zu kochen.
Wer also im Zweifel immer das Schlechte in Menschen zu erkennen glaubt, ist oftmals in seiner Haltung nicht weit von seinen mittelalterlichen Vorfahren entfernt, die dem durch die Inquisition durchtränkten magisch-christlichen Volksglauben mehr Vorrang gaben als aufklärerischen Prinzipien.
So wäre für einen solchen Leser, auch der Schriftführer einer Anklageschrift vor Gericht die einen Sexualdelikt darstellt, an Kindern verübt wurde, ein Pädophiler.
Allerdings ist ist hier klar, dass der Schriftführer einen Sachverhalt beschreibt und jemand anderen meint, der vermeintlich pädophile Neigungen empfindet; der Angeklagte. Hier wird nach dem Ausschlussprinzip verfahren, ist der Angeklagte als reale Person bestimmt, so schließt dieser den Schriftführer vor dem Verdacht der Pädophilie aus.
Wie ist das aber bei fiktiven Figuren etwa in einem Roman oder Gedichten? Grundsätzlich müsste die obigen deskriptiven Ansätze auch in solchen Fällen gelten. Sowie der reale Angeklagte mit pädophilen Neigungen den Schriftführer entlasten vor dem Vorwurf derPädophilie, müssten fiktive Personen, die ebendsolche Neigungen haben, den Autor vom Verdacht derselben entlasten.
Fiktive Personen aber existieren nicht real, sondern sie entstammen der Fantasie des Autors. Der Autor ist real und als einzige reale Person, die hier identifiziert werden kann.
Hier wird von der fiktiven, erdachten Person hin zum Autor ein Konnex hergestellt, weil es seiner Fantasie entspringt und sie Fantasie aus seiner eigenen Person. Hier schließt keine andere reale Person seine eigene Person vor dem Verdacht der Pädophilie aus. Ganz im Gegenteil, hier wird der Autor selbst Kläger und Angeklagte zugleich, was eine paradoxe Situation hervorruft, die eben dadurch den Reiz hat den Leser zu triggern. Der Leser weiß nicht, wie er sich gegenüber dem Text zu verhalten hat und nimmt im Zweifel die Haltung des moralischen Klägers an, weil die fiktive Figur selbst dem realen Autor entspringt. Die vorgeschobene fiktive Figur entlastet den Autor nicht, sondern sie stellt die vom Autor selbst projizierenden Gefühle dar im Mantel einer fiktiven Figur, so die vermeintlich logische Schlussfolgerung von moralischen Lesern.
Die Reduzierung der fiktiven Figur auf den Autor schlechthin wird gern zum Anlass genommen, wenn tabuisierte Themen behandelt werden. Die moralischen Ankläger begehen unwissend einen vermeintlichen Fehler. Statt im Zweifel für den Autor zu sein, sind sie im Zweifel gegen ihn. Hier handeln sie gleich den Bauern im Mittelalter, die mehr aus dem Affekt heraus eine Person der Hexerei oder der Giftmischerei beschuldigten, die grünen Spargel und essbare Pilze sammelte, diese seien in der Absicht gepflückt, jemanden zu schaden, statt um eine Suppe zu kochen.
Wer also im Zweifel immer das Schlechte in Menschen zu erkennen glaubt, ist oftmals in seiner Haltung nicht weit von seinen mittelalterlichen Vorfahren entfernt, die dem durch die Inquisition durchtränkten magisch-christlichen Volksglauben mehr Vorrang gaben als aufklärerischen Prinzipien.