1682 wird der OSTERHASE ERSTMALS schriftlich BELEGT

Drabble zum Thema Erinnerung

von  harzgebirgler


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1682 promovierte Johannes Richier bei dem Heidelberger Medizinprofessor Georg Franck von Franckenau  mit der Abhandlung  „De ovis paschalibus – von Oster-Eyern“

und diese gilt heute offiziell als der erste schriftliche Beleg für den Osterhasen.


Darin schildert er für Oberdeutschland, Pfalz, Elsass und angrenzende Gebiete sowie Westfalen einen Brauch, wonach ein Osterhase die Eier lege und im Gras und Gesträuch von Gärten verstecke, was Richier allerdings ausdrücklich als „eine Fabel, die man Einfältigen und Kindern aufbindet“ bezeichnet.

Dass ein Mediziner über Ostereier schreibt, hatte übrigens auch einen ernsten Hintergrund: Nach der Fastenzeit war der plötzliche Überverzehr von Eiern oft Ursache für Magen-Darm-Beschwerden...

:O



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Kommentare zu diesem Text


 AchterZwerg (26.03.26, 16:53)
Den ovis paschalibus et fabulatores gebührt in jedem Fall ein Goldglöckchen.  :)
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