Ein Papst irrt nicht in Lehramtsfragen

Groteske zum Thema Mord/Mörder

von  loslosch

Scienti et conscienti non fit iniuria neque dolus (Papst Bonifatius VIII., ~1235 bis 1303; aus dem Liber Sextus). Was einem Wissenden und Zustimmenden geschieht, ist weder Unrecht noch Arglist. Oder: Wer (aus freien Stücken) einverstanden ist, dem widerfährt weder Unrecht noch Arglist.

Bonifaz VIII. wird hier zuallerletzt an die Anthropophagen gedacht haben. Und er schenkte wohl auch den krankhaft nach ihrem eigenen Tod Trachtenden keine Beachtung. Gleichwohl genoss das Rechtswesen, insbesondere das kanonische Recht, seine Aufmerksamkeit. Wie hätte er 700 Jahre später geurteilt, als der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" deutsche Gerichte mehrfach beschäftigte und den Umsatz der Boulevardpresse nolens volens beflügelte? Armin Meiwes, als Kannibale apostrophiert, hatte per Tatvideo den Hergang der Tötung inklusive Leichenzubereitung dokumentiert, auch die "Einwilligung" des Opfers. Letztinstanzlich erkannte das Gericht wegen Mord (und Störung der Totenruhe, wohl wegen der gluckernden Kochgeräusche) auf lebenslänglich. Hier habe ein nicht testierfähiger Mensch das Tötungsverlangen ausgesprochen.

Bonifaz machte diese feinen Unterschiede damals noch nicht. Andererseits verbot er anno 1299 das Zerstückeln oder Kochen von Leichenteilen und behinderte so die Weiterentwicklung der humanen Anatomie. Sehr merkwürdig das Ganze: Tötung auf Verlangen für erlaubt zu halten und das Kochen von totem Gebein zu verbieten. Damals wäre Meiwes, der Kannibale von Rotenburg, aufgrund der Tötung straffrei geblieben, doch das Mittagsmenü wäre ihm teuer zu stehen gekommen.

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Kommentare zu diesem Text

Regentrude (53)
(05.11.12)
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 loslosch meinte dazu am 05.11.12:
du weißt das alles aus der lamäng, ich musste mir das mühsam erarbeiten: Barbarossa ist der einzige Herrscher des Mittelalters, dessen Grablege bis heute unbekannt ist. (Wiki.) lolo mit gruselgrüßen
Regentrude (53) antwortete darauf am 05.11.12:
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 loslosch schrieb daraufhin am 05.11.12:
meine schule liegt viel länger zurück. reinald van D.? den namen kannte ich, hätte ihn aber nicht einordnen können. nachher werde ich mehr über die staufer lesen. danke.

 EkkehartMittelberg (05.11.12)
Für mich überraschend, ich hätte nicht gedacht, dass Meiwes damals straffrei geblieben wäre.
Selbst wenn es sich um einen unheilbar Kranken handelt, ist heute die Tötung auf Verlangen für einen Arzt immer noch ein hohes Risiko, falls er sich nicht juristisch nach allen Seiten abgesichert hat.

 loslosch äußerte darauf am 05.11.12:
doch, er wurde verurteilt: Letztinstanzlich erkannte das Gericht wegen Mord (und Störung der Totenruhe, wohl wegen der gluckernden Kochgeräusche) auf lebenslänglich.- so mein text. zuvor war er zunächst nur wegen totschlags verurteilt worden. man kann ja längst nicht jede bizarre straftat einer krankheit zuordnen. aber meiwes ist bestimmt durch den wind, auch wenn seine anwälte gegen verfilmungen seines lebens erfolgreich vorgingen. so würde ich zb gäfgen (mord am bankierssohn) für schuldfähig ansehen. man muss kein großartiger gutachter sein, nur das verhalten kritisch betrachten. t.t. lo

 EkkehartMittelberg ergänzte dazu am 05.11.12:
"ich hätte nicht gedacht, dass Meiwes damals straffrei geblieben wäre."
Das war ein Missverständnis , Lothar. Ich hatte schon verstanden, dass Meiwes wegen Mord verurteilt wurde.
Mein "damals" bezog sich auf die päpstliche Rechtsauffassung (Bonifatius VIII.) im Mittelalter.

 loslosch meinte dazu am 05.11.12:
da siehste mal, woran die katholen so geglaubt haben und glauben. wie gesagt: das menü wäre teuer geworden.
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