Es ist viel zu heiß!

Text

von  Mondscheinsonate

Jetzt reicht es tatsächlich, nicht nur langsam. Ich sitze bei 34 Grad, die sich noch immer in meine Wohnung eingenistet haben, und lerne Verwaltungsrecht. Schau in die Materiengesetze, wenn sich jemand in seinen verwaltungsrechtlichen subjektiven Rechten verletzt fühlt, dann auch in die Verfassung, das B-VG, ob die Beschwerde zulässig ist, auch in das VwGVG, das Verwaltungsgerichtverfahrensgesetz, subsidiär auch in das AVG, die Allgemeinen Verfahrensgesetze, die nur bei Bescheiderlassung zuständig sind, auch nur, wenn in den Materiengesetzen keine Bestimmungen verankert sind, eine Annexmaterie, im Übrigen, vergiss das nicht und bei Maßnahmenbeschwerden in das Verwaltungsstrafgesetz, das VwStG, dann vergiss nicht die Fristen, hier sechs Monate, bei der Säumnisbeschwerde immer sechs Monate, außer beim Anlagenrecht, hier greift (sieh in die Materiengesetze!) der § 359a GewO, nämlich vier Monate, die Frist läuft ab Antrag, bei Verbesserungsauftrag läuft die Frist neu ab Zustellung, hier das ZustG beachten... und schreibe ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, ... die Revision ist zulässig gem. Art 131 Abs 1 B-VG, die Revision ist unzulässig... und bitte, vergiss nie, niemals (!) die Zustellung, den Fristenlauf, wer ist sachlich und örtlich zuständig, welche Behörde, ist es mittelbar oder unmittelbare Bundesverwaltung, bei unmittelbarer, sind die Materien im B- VG taxativ aufgezählt und nie die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich hinzuschreiben, siehe Art 118 Abs 4 B-VG...wieso kannst Du das alles auswendig?

Na, nu? Geht doch! Ja, jetzt schreibe! 1500 Seiten in zwei Wochen bei einer 60-Stunden Woche. Wie das geht? Gar nicht. Ich habe nicht viel gelernt, aber dafür das Umwelt- und Anlagenrecht und musste es schon lernen, vor ein paar Jahren mit Blut, Schweiß und Tränen. Und alles selbst erarbeitet, ohne Vorwissen, denn keiner sagte beim Schwerpunktgespräch, dass das Umweltrecht fast nur Verwaltungsrecht ist, sowie unzählige Kurse bei hochrangigen Professoren, eine Männerdömäne, besucht, Corona machte es möglich, Kurzarbeit. 

Ja, es reicht, ich werde aus einer Bescheidbeschwerde, Maßnahmenbeschwerde, Amtsbeschwerde, Revision oder Erkenntnis des VfGH (mein Jahreshighlight war ja, als die angebliche Erzpatriotin nicht einmal die deutsche Abkürzung für das Höchstgericht kannte. Das sind mir ja die Liebsten!) oder Erkenntnisbeschwerde, eines schreiben müssen, es kommt sicher eine Erkenntnisbeschwerde, da muss man die Grundrechte aus dem FF können, wahrlich das StGG aus 1867, die EUV, die Grundrechte-Charta, die EMRK, die ZPEMRK, ... wie gut, dass ich Europarecht schon gemacht habe. Nein, wer das nicht kann, braucht sich über Grundrechte keine weiteren Gedanken machen, das ist so, tatsächlich nicht gehässig gemeint. Dann die Grundrechte-Prüfungen, wen betrifft es, wen nicht? Wie lauten die Grundfragen bei der Prüfung der Grundrechte? Gibt es ein Recht auf saubere Luft? Übrigens, nein. Wüssten die Menschen besser Bescheid, würden sie anders denken, über alles. Der Staat hält durch die Komplexität der Verwaltung das menschliche Denken über den Staat klein, auch die Europäische Union. 

Ich könnte mich so aufregen, aber die Dankbarkeit, die ich gerade wegen des Gelernten empfinde, hält meinen Ärger zurück. Österreich hat komplexere Gesetze als alle anderen Länder - Gesetzeszersplitterung, keine Vereinfachung. Draußen lärmt jemand. Es gibt kein Gesetz gegen das Lärmen, allerdings Verordnungen gegen Ruhestörung und Störung der öffentlichen Ordnung. Halte Begrifflichkeiten stets auseinander! Denke an die Versteinerungstheorie, die Auslegungstheorien! Gepaukt hast Du sie bis zum Umfallen!

"Eltern haften für ihre Kinder", stimmt nicht, wenn die Einsichtsfähigkeit bereits vorhanden ist. Aber, das ist ein privatrechtliches Thema, auch haften Wirte bis zu EUR 2.000, sofern es sich nicht um wertvolle, fahrlässig außer Acht gelassene Gegenstände handelt. 

Zurück zum Verwaltungsrecht... nein Verwaltungsverfahrensrecht...das Übergehen einer Partei im Anlagenverfahren hebt nicht den Bescheid auf, sondern kann im Verwaltungsgerichtsverfahren saniert werden. Und BITTE vergiss nicht, ob es sich um eine Materie für das Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht handelt und dass es Statutarstädte gibt, der Bürgermeister bei mittelbarer Bundesverwaltung nicht mehr nur Bürgermeister heißt, sondern an den Bürgermeister der Stadt Linz, Magistrat Linz und z.B. Wasserangelegenheiten der Bescheid von der Landesverwaltung kommt, also an den Landeshauptmann/frau zu schreiben ist. Vergiss auch nicht die ... 

1500 Seiten... Lockdowns sei Dank. Ich habe die gruselige Zeit sinnvoll genützt und Netflix abgemeldet. Der Großteil nicht. 


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