Erkenntnisbeschwerde

Text

von  Saudade

Schon schlimm, wenn der eine Professor, der übrigens meine Klausur am Dienstag verfasst, meint, die "Zulässigkeit der Beschwerde sei das A und O, da nützt die ganze materielle Begründung nichts, der Verfassungsgerichtshof weist die Beschwerde ab, wenn sie nicht zulässig ist, liest das gar nicht!", aber die zirka 500 Übungsklausuren haben stets als Fragestellung: "Verfassen Sie das nötige Rechtsmittel, auf die Zulässigkeit muss nicht eingegangen werden."

So wird also gearbeitet: Gegeneinander und gegen die StudentInnen. Wie gut, dass der Klausurverfasser Rektor ist, da kann ich beruhigt schlafen gehen. 

Nun, aber nach der Zulassung, die den tauglichen Anfechtungsgrund, die Beschwer und die Beschwerdegründe beinhalten, sprich nicht inhaltlich, sondern formell begründen sollen, wird sicher gefragt und im Grunde immer dasselbe ist. Wichtig auch die sechswöchige Frist. Ja, Fristen sind einzuhalten, sonst passiert gar nichts. Auch wichtig, die Anregung zur Verordnungsprüfung ---> gesondert auch zu schreiben, es könnte nämlich auch ein Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof kommen, hierbei auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung. Mama Mia, das ist ein reiner Grundrechtsprüfungsfall. Bei der Erkenntnisbeschwerde ist es gemischt, hierbei verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte (Grundrechte) oder einfachgesetzlich gewährleistete Rechte (materielles Recht). 

Meistens kommt: Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf den gesetzlichen Richter, Recht auf gewerbliche Ausübung, Gleichheitsgrundsatz, [...] 

Wobei immer unterschieden werden muss, ob das ein Staatsbürgerschaftsrecht oder ein allgemeines Recht ist. 

Materielles Recht bezieht sich auf die angesprochenen Gesetze in der Angabe, also auf ein subjektives Recht. Dies wiederum, ob man mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. 

Ich höre schon auf, was ich sagen will, ich könnte also immer kotzen, wenn so selbsternannte Welterklärer meinen, sie wüssten, wie die Dinge funktionieren und sich besser darstellen als die, die Tag und Nacht sitzen, um die Materie zu lernen, dies von Grund auf. 

Und, ich könnte kotzen, wenn Professoren Lotterie mit StudentInnen spielen. SIE können es ja! 

Nun, ich auch, Gott sei Dank, denn ich hatte die Koryphäe des öffentlichen Rechts im vorigen Semester. Guten Leuten muss man zuhören, wirklich gut zuhören. EMPFIEHLT SICH.


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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (24.05.25, 01:22)
Ist ja kurios, was Du eingangs schreibst, fast schon ein Skandal.

Nach meinem Eindruck - also schlichte Zeitungslektüre - prüft auch das BverfG zu allererst die Zulässigkeit einer Klage, vor jeder anderen Beschäftigung damit.

Neben den Fristen spielt es eine Rolle, ob der Kläger überhaupt klagen darf (ob er betroffen ist) und ob er vorher den ordentlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat. So habe ich es verstanden. Richtig?

 Saudade meinte dazu am 24.05.25 um 01:30:
Ja, so ist es. Deshalb sind ja diese Probeklausuren eine Zumutung. Ich bin wirklich froh, dass ich das gut gelernt habe!
Wichtig auch, ob eine Frage präjudiziell ist, das,bei der Erkenntnisbeschwerde.


Antwort geändert am 24.05.2025 um 01:33 Uhr

 Graeculus antwortete darauf am 24.05.25 um 12:13:
Wichtig auch, ob eine Frage präjudiziell ist, das,bei der Erkenntnisbeschwerde.

Was heißt das?

 Saudade schrieb daraufhin am 24.05.25 um 12:33:
Das sind jene Bestimmungen, die von einem Verwaltungsgericht bei der Erlassung eines angefochtenen Erkenntnisses in denkunmöglicher Weise angewandt wurden oder zu denen ein Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre. 
Und ja, der Satz muss immer da sein.

Antwort geändert am 24.05.2025 um 12:55 Uhr

 Graeculus äußerte darauf am 24.05.25 um 14:40:
Danke für die Auskunft. Ich glaube, jetzt habe ich es einigermaßen verstanden. Der Begriff "präjudiziell" hat mich irritiert.
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