Erkenntnisbeschwerde
Text
von Saudade
Kommentare zu diesem Text
Ist ja kurios, was Du eingangs schreibst, fast schon ein Skandal.
Nach meinem Eindruck - also schlichte Zeitungslektüre - prüft auch das BverfG zu allererst die Zulässigkeit einer Klage, vor jeder anderen Beschäftigung damit.
Neben den Fristen spielt es eine Rolle, ob der Kläger überhaupt klagen darf (ob er betroffen ist) und ob er vorher den ordentlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat. So habe ich es verstanden. Richtig?
Nach meinem Eindruck - also schlichte Zeitungslektüre - prüft auch das BverfG zu allererst die Zulässigkeit einer Klage, vor jeder anderen Beschäftigung damit.
Neben den Fristen spielt es eine Rolle, ob der Kläger überhaupt klagen darf (ob er betroffen ist) und ob er vorher den ordentlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat. So habe ich es verstanden. Richtig?
Ja, so ist es. Deshalb sind ja diese Probeklausuren eine Zumutung. Ich bin wirklich froh, dass ich das gut gelernt habe!
Wichtig auch, ob eine Frage präjudiziell ist, das,bei der Erkenntnisbeschwerde.
Wichtig auch, ob eine Frage präjudiziell ist, das,bei der Erkenntnisbeschwerde.
Antwort geändert am 24.05.2025 um 01:33 Uhr
Wichtig auch, ob eine Frage präjudiziell ist, das,bei der Erkenntnisbeschwerde.
Was heißt das?
Das sind jene Bestimmungen, die von einem Verwaltungsgericht bei der Erlassung eines angefochtenen Erkenntnisses in denkunmöglicher Weise angewandt wurden oder zu denen ein Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre.
Und ja, der Satz muss immer da sein.
Und ja, der Satz muss immer da sein.
Antwort geändert am 24.05.2025 um 12:55 Uhr
Danke für die Auskunft. Ich glaube, jetzt habe ich es einigermaßen verstanden. Der Begriff "präjudiziell" hat mich irritiert.