Alle 103 Teamkolumnenkommentarantworten von Graeculus

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "In Pakistan gilt es sogar als blasphemisch, das Blasphemie-Gesetz infrage zu stellen."

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "Dann gab es da noch den Umstand, daß in Rushdies Roman ein Bordell vorkommt, dessen Huren die Namen von Mohammeds Frauen tragen. Mohammeds Frauen - ein Thema für sich. Wie beurteilt man das heute, daß er mit Aisha ein Kind geheiratet hat? Dieser ganze Sumpf von Dingen, an die man nicht rühren darf ..."

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "An Quoth: Diese kleinen Veränderungen im Korantext entsprechen der islamischen Überlieferung von den 'satanischen Versen' (die der "Satan" in den Koran eingeschmuggelt haben soll); diese Überlieferung hat Rushdie nicht erfunden, sondern darauf bezieht er sich - schon mit dem Titel seines Buches. Nein, ich bleibe bei meiner Ansicht und halte es nicht für zufällig, daß Khomeini die Fatwa ausgesprochen hat. Würde man alles andere als den Glauben an die wortwörtliche Gottesquelle des Koran für blasphemisch halten, wäre natürlich jede kritisch-historische Koranforschung blasphemisch. Das wäre beinahe noch schlimmer."

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "Übrigens ist es ganz hilfreich, den Roman zu lesen, um sich eine Meinung darüber zu bilden, ob er nicht die Grenzen der Freiheit der Kunst überschreitet. Nein, das tut er eindeutig nicht. Und selbst wenn es Gotteslästerung wäre, gälte das Wort des Kaisers Tiberius: "Gotteslästerung zu bestrafen, ist Sache der Götter selber." [Deorum iniurias dis curae.] Antwort geändert am 24.08.2022 um 13:42 Uhr"

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "Niemand ist verpflichtet, diesen - nicht ganz leichten - Roman zu lesen ... außer denen, die ihn verurteilen. Man macht einem Schriftsteller allerdings ein schlechtes Kompliment, wenn man hitzig über ihn diskutiert, ohne das zu tun, was sein eigentliches Anliegen ist: sein Buch zu lesen. Mir den Roman vorzunehmen (ad fontes!), war das erste, was ich in der seinerzeitigen Affäre getan habe. Dabei habe ich rasch festgestellt, daß er sich nicht gegen den Islam, aber ganz offenkundig gegen Ajatollah Khomeini richtet: in einem Kapitel. Und das war es, was dieser böse alte Mann Rushdie nicht verzeihen konnte."

24.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Diese Kolumne ist Salman Rushdie gewidmet" von  Dieter_Rotmund: "Wer einen anderen Menschen vergewaltigt, kann sich nicht mehr auf sein eigenes Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen, denn durch sein Tun hat er deutlich gemacht, daß er dieses Recht (das immer ein Recht aller Menschen ist) nicht akzeptiert. Unsere Rechtsordnung legt allerdings Wert darauf, daß eine solche Vergewaltigung von einem unbefangenen Gericht unter Anhörung des Beschuldigten festgestellt wird, bevor die Strafe vollzogen wird. Das ist selbstverständlich und unterscheidet Recht von Selbstjustiz. Allenfalls Notwehr wird zugestanden, und es muß in einem Prozeß festgestellt werden, ob die Frau sich in einer solchen Lage befunden hat. Weiterhin verzichtet unsere Rechtsordnung auf bestimmte Strafen, z.B. die des Auge um Auge, Zahn um Zahn, Vergewaltigung um Kastration. Das ist sehr freundlich von unserer Rechtsordnung, auch wenn der in einem Strafverfahren rechtskräftig Verurteilte sich nicht beschweren könnte, wenn es anders stünde, s.o. Dies alles verbietet einen Vergleich mit Salman Rushdie, dessen "Vergehen" darin besteht, daß es sich in seinem Buch "Die satanischen Verse" über Ajatollah Khomeini lustig gemacht hat, was dieser als Angriff auf den Islam umgedeutet und mit einer Todes-Fatwa belegt hat, die schon daran krankt, daß nicht ein unbefangener Richter, sondern der Angegriffene in eigener Sache geurteilt hat. Wenn etliche Moslems, die - wie der Attentäter - das Buch obendrein gar nicht gelesen haben, Rushdie seitdem als vogelfrei behandeln, hat das mit einer Rechtsordnung so viel zu tun wie Micky Maus mit ordentlichen Mäusen. P.S.: Wer hat überhaupt "Die satanischen Verse" gelesen?"

01.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Open Air Kino überall!" von  Dieter_Rotmund: "Diese Erklärung hat gefehlt. Jetzt gebe ich Ruhe."

01.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Open Air Kino überall!" von  Dieter_Rotmund: "Dann handelt es sich anscheinend um einen Film. Doch dann verstehe ich diesen Satz nicht: Solchen Leuten gehört ein lebenslanges Hausverbot in allen Kinos ausgesprochen.Das paßt doch nicht! Antwort geändert am 01.08.2022 um 13:24 Uhr"

01.08.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Open Air Kino überall!" von  Dieter_Rotmund: "Falls das eine Antwort auf meine Frage ist, verstehe ich sie nicht."

17.06.22 - Diskussionsbeitrag zum Teamkolumnenbeitrag " Ein schönes Kino-Erlebnis" von  Dieter_Rotmund: "Da steht doch: (veröffentlicht) 16. Juni 2022. Hast Du den Entwurf/ersten Teil veröffentlicht? Das liegt doch dann nicht am Webmaster."

Diese Liste umfasst nur von Graeculus abgegebene Antworten bzw. Reaktionen auf Kommentare zu Teamkolumnen. Eigenständige Teamkolumnenkommentare von Graeculus findest Du  hier.

 
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