Ein Statement
Text
von Mondscheinsonate
Kommentare zu diesem Text
Vielleicht verstehe ich ja das Prinzip nicht. Aber ein Strafverteidiger ist doch nicht dafür da, den Beklagten in der Sache zu unterstützen. Er ist die Instanz, die dafür sorgt, dass der Prozess, der einem Angeklagten gemacht wird, der Prozessordnung. folgt, dass keine Rechtsbeugung geschieht und dass der Beklagte vor dem Urteilsspruch als Unschuldiger zu behandeln ist, bis der Beweis des Gegenteils erbracht ist.
Wie leicht ist eine Person der Pädophilie, der Vergewaltigung oder anderer Verbrechen beschuldigt, die - der Natur solcher Verbrechen entsprechend - immer im intimsten Raum des - unter Umständen vermeintlichen - Opfers stattfinden.
Keine Frage, sind solche Verbrechen bewiesen, dann muss das Gesetz mit aller Härte die Strafe fordern und durchsetzen.
Unser Justizsystem, wie ich es verstehe, beruht aber auf Strafe im Sinne von quit pro quo entsprechend des StGb, jedoch niemals auf dem Gedanken der Rache.
Wenn dieses Prinzip nicht mehr gilt, also die Unschuldsvermutung nicht widerlegt wird, dann wird die Justiz zu einem Willkürinstrument, wie es das in der DDR gab oder in anderen totalitären Systemen immer noch gibt.
Mit der Abstraktion der Strafe nach Prozess von der Rache wird, meiner Meinung nach, verhindert, dass es zu Fehlurteilen kommt, bei denen sich diejenigen ebenso schuldig machen, die Strafe ohne Beweise oder Lynchjustiz fordern, wie diejenigen, die ein Verbrechen begangen haben.
Die Entkopplung des Prozesses von den Emotionen Geschädigter hilft dabei. Nicht umsonst sind Geschädigte bei Kapitalverbrechen ‘nur’ Nebenkläger und der Staat stellvertritt das Opfer im Prozess in Form des ‘Staatsanwaltes’.
Wie leicht ist eine Person der Pädophilie, der Vergewaltigung oder anderer Verbrechen beschuldigt, die - der Natur solcher Verbrechen entsprechend - immer im intimsten Raum des - unter Umständen vermeintlichen - Opfers stattfinden.
Keine Frage, sind solche Verbrechen bewiesen, dann muss das Gesetz mit aller Härte die Strafe fordern und durchsetzen.
Unser Justizsystem, wie ich es verstehe, beruht aber auf Strafe im Sinne von quit pro quo entsprechend des StGb, jedoch niemals auf dem Gedanken der Rache.
Wenn dieses Prinzip nicht mehr gilt, also die Unschuldsvermutung nicht widerlegt wird, dann wird die Justiz zu einem Willkürinstrument, wie es das in der DDR gab oder in anderen totalitären Systemen immer noch gibt.
Mit der Abstraktion der Strafe nach Prozess von der Rache wird, meiner Meinung nach, verhindert, dass es zu Fehlurteilen kommt, bei denen sich diejenigen ebenso schuldig machen, die Strafe ohne Beweise oder Lynchjustiz fordern, wie diejenigen, die ein Verbrechen begangen haben.
Die Entkopplung des Prozesses von den Emotionen Geschädigter hilft dabei. Nicht umsonst sind Geschädigte bei Kapitalverbrechen ‘nur’ Nebenkläger und der Staat stellvertritt das Opfer im Prozess in Form des ‘Staatsanwaltes’.
Sicher, sicher, sicher, dennoch, als Anwalt weißt du nie, ob das stimmt oder nicht und allein das Thema ist das Letzte. Nein, man muss nicht jeden Dreck machen. Wer verteidigen möchte und das auch kann, soll es tun. Ich mache das nicht, niemals.
Im Übrigen, DER RICHTER, DIE RICHTERIN hat neutral zu bleiben, der Anwalt nicht.
Also, nie Äpfel mit Birnen verwechseln. Auch gibt es genug Anwälte, die niemals Strafrecht machen, das ist ihr gutes Recht.
Im Übrigen, DER RICHTER, DIE RICHTERIN hat neutral zu bleiben, der Anwalt nicht.
Also, nie Äpfel mit Birnen verwechseln. Auch gibt es genug Anwälte, die niemals Strafrecht machen, das ist ihr gutes Recht.
Antwort geändert am 14.08.2024 um 22:59 Uhr