Ein Statement

Text

von  Mondscheinsonate

Wenn jemand meine 12-jährige Nichte angreifen würde, sexuell missbraucht, dem würde ich den Schwanz abschneiden, ihn derartig quälen, dass er qualvoll verblutet. Ja, das würde ich tun und dafür würde ich dann sitzen, wegen dem, aber niemand tut meiner Nichte psychisch und physisch weh, schon gar nicht so ein pädophiles Dreckschwein. 

Erst heute hörte ich ein Interview mit einem renommierten Anwalt, dem sie förmlich vorwarfen, den XY zu vertreten, da sagte er: "Job ist Job. Was ich niemals tun würde, das sind Päderasten und Pädophile vertreten, niemals." 

Dies machen sehr sehr viele Anwälte nicht, die bereits etabliert sind. Solche Fälle bekommen die Anfänger und Anwalts- "Lehrlinge", also auch ich, davor fürchte ich mich bereits, denn ich kotze so einem Drecksvieh ins Gesicht und jedesmal, wenn ich diese versteckt süßlichen Andeutungen irgendwo lese, dann krieg ich so einen Hals. Das sind die, die erwachsene Frauen abkanzeln, weil sie keine Eier in der Hose haben, keinen Selbstwert und deshalb machen sie Frauen bei jeder Gelegenheit runter, aber Mädchen sind heilig, wie süß, Klatsch Klatsch, Armutschkerl, Impotenzler.
Bitte achtsam sein bei so einem Dreck, oft bleibt es nicht bei Worten, es folgen stets Taten. Das sind komplett kranke Menschen, die in die Psychiatrie gehören. Sofort bei der Polizei melden, bei dem geringsten Verdacht, da ist man kein Denunziant, sondern normal im Kopf. Das nennt sich Zivilcourage.

Nein, auch ich werde so einen Menschendreck nicht verteidigen, da höre ich lieber auf. Sofort. 



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Kommentare zu diesem Text


 tueichler (14.08.24, 22:48)
Vielleicht verstehe ich ja das Prinzip nicht. Aber ein Strafverteidiger ist doch nicht dafür da, den Beklagten in der Sache zu unterstützen. Er ist die Instanz, die dafür sorgt, dass der Prozess, der einem Angeklagten gemacht wird, der Prozessordnung. folgt, dass keine Rechtsbeugung geschieht und dass der Beklagte vor dem Urteilsspruch als Unschuldiger zu behandeln ist, bis der Beweis des Gegenteils erbracht ist.
Wie leicht ist eine Person der Pädophilie, der Vergewaltigung oder anderer Verbrechen beschuldigt, die - der Natur solcher Verbrechen entsprechend - immer im intimsten Raum des - unter Umständen vermeintlichen  - Opfers stattfinden.
Keine Frage, sind solche Verbrechen bewiesen, dann muss das Gesetz mit aller Härte die Strafe fordern und durchsetzen.
Unser Justizsystem, wie ich es verstehe, beruht aber auf Strafe im Sinne von quit pro quo entsprechend des StGb, jedoch niemals auf dem Gedanken der Rache.
Wenn dieses Prinzip nicht mehr gilt, also die Unschuldsvermutung nicht widerlegt wird, dann wird die Justiz zu einem Willkürinstrument, wie es das in der DDR gab oder in anderen totalitären Systemen immer noch gibt.
Mit der Abstraktion der Strafe nach Prozess von der Rache wird, meiner Meinung nach, verhindert, dass es zu Fehlurteilen kommt, bei denen sich diejenigen ebenso schuldig machen, die Strafe ohne Beweise oder Lynchjustiz fordern, wie diejenigen, die ein Verbrechen begangen haben.
Die Entkopplung des Prozesses von den Emotionen Geschädigter hilft dabei. Nicht umsonst sind Geschädigte bei Kapitalverbrechen ‘nur’ Nebenkläger und der Staat stellvertritt das Opfer im Prozess in Form des ‘Staatsanwaltes’.

 Mondscheinsonate meinte dazu am 14.08.24 um 22:56:
Sicher, sicher, sicher, dennoch, als Anwalt weißt du nie, ob das stimmt oder nicht und allein das Thema ist das Letzte. Nein, man muss nicht jeden Dreck machen. Wer verteidigen möchte und das auch kann, soll es tun. Ich mache das nicht, niemals.
Im Übrigen, DER RICHTER, DIE RICHTERIN hat neutral zu bleiben, der Anwalt nicht.
Also, nie Äpfel mit Birnen verwechseln. Auch gibt es genug Anwälte, die niemals Strafrecht machen, das ist ihr gutes Recht.

Antwort geändert am 14.08.2024 um 22:59 Uhr
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