Etiam innocentes cogit mentiri dolor (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr., Sententiae). Sogar Unschuldige zwingt der Schmerz zum Lügen.
Verhüllende Sentenz zum Thema Folter-Geständnis. Als freigelassener Sklave muss sich Publilius Syrus recht gut ausgekannt haben.
Der Satz ist natürlich auch auf die Androhung der Folter oder eines schweren Übels anzuwenden. Siehe Gäfgen-Prozess anno 2003 in Frankfurt. Magnus Gäfgen war kein Unschuldiger, daher konnte ihn die Androhung von Schmerz nicht zum Lügen zwingen. Vielmehr führte er anschließend die Ermittler zum Fundort der Leiche. Ein anderes Kapitel.
Wenn Unschuldige unter Folter zum Lügen gezwungen werden, kann die Folter kein geeignetes Verhörmittel sein und gehört schon allein deswegen international geächtet.
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Kommentare zu diesem Text
Klopfstock (60)
(05.05.10)
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Eigentlich geht die Empfehlung an Publilius Syrus. Man kanns ja auch überinterpretieren, aber so, wie er´s zugespitzt hat, ist es messerscharf, treffend und zeitlos modern. Lothar