Zu schön, um wahr zu sein

Glosse zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Iudex damnatur, cum nocens absolvitur (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr.; Sententiae). Ein Richter verurteilt sich selbst, wenn er einen Schuldigen freispricht.

Das mag theoretisch, hier stilistisch gut formuliert, so sein. Nur merkt es keiner. Und der in diesem Fall hartgesottene Richter merkt es, nach seinem Selbstverständnis, ebenfalls nicht. Er rettet entweder seine Haut oder, was nicht selten der Fall ist, er deckt Fehler seiner Amtskollegen bzw. des administrativen Unterbaus. Ein Beweisantritt für diese These ist kaum möglich. Es ist die alte Problematik einer hohen statistischen Dunkelziffer. Allein der Betroffene und Geschädigte weiß, wovon er spricht oder hier schreibt.

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Kommentare zu diesem Text

P. Rofan (44)
(10.08.14)
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 loslosch meinte dazu am 10.08.14:
naja, speer war einer der intelligentesten nazis, ihn übertraf vllt. noch goebbels.

 TrekanBelluvitsh (10.08.14)
Man hat den Eindruck, Publilius Syrus kannte bereits die bayrische Justiz.

 loslosch antwortete darauf am 10.08.14:
die mollath-falle, sagt gustl.

 TrekanBelluvitsh schrieb daraufhin am 10.08.14:
Hat halt keine 100 Millionen Dollar...

 niemand (10.08.14)
Du wirst selten einen Richter finde, der z.B. rasender Autofahrer ist, und sich für den geschädigten Radfahrer
ausspricht. Ein Richter der leidenschaftlich grillt, wird niemandem der sich durch Gestank belästigt fühlt beipflichten. Und so könnte man tausende Beispiele anführen, in welchen die persönlichen Vorlieben
maßgebend sind für Urteile. Der Mensch sympathisiert
mit Menschen, welche gleiche Laster haben wie er selber.
Und Richter sind da nicht anders. Natürlich macht man dies nicht offensichtlich, unterschwellig spielt es aber eine große Rolle. So haben auch Polizeibeamte, welche ich mal rufen mußte, weil mir der Nachbar die gesamte Bude mit
Rauschwaden verräucherte (nicht nur ein wenig Geruch, sondern Gestank wie beim Hausbrand) besänftigend
mit: "Man grillt ja gerne" etc. versucht zu beschönigen.
Sie meinten natürlich sich selber, weil ich persönlich dieses
kollektive Tierleichen-Verkohlen nicht betreibe.
Ob man letztlich Recht bekommt, liegt immer im Ermessen des Richters und solche sind selten neutral.
Mit schmerzlichen Grüßen, Irene

 loslosch äußerte darauf am 10.08.14:
ich ahnte nicht den hohen grad der zustimmung. mir sagte mal privat ein amtsrichter, was richter am meisten fürchteten, sei ein durchgreifender befangenheitsantrag! lo
Graeculus (69)
(10.08.14)
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 loslosch ergänzte dazu am 10.08.14:
natürlich sollte letzteres gelten. was ich erlebt habe mit einer mit mir verwandten richterin, war ätzend. sie hatte einiges "ferngesteuert" und am schluss in einer persönl. erklärung ihre unschuld dargetan. das genügte der oberinstanz.

 loslosch meinte dazu am 10.08.14:
nachtrag: ich hatte nicht mal eine dienstaufsichtbeschwerde erhoben. ja, die mit den drei "f", formlos, frislos, fruchtlos.

in meinem vorkommentar meinte ich nicht "letzteres", sondern das dem vorausgegangene.
(Antwort korrigiert am 10.08.2014)
(Antwort korrigiert am 10.08.2014)
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