Römische Rechtsgelehrsamkeit

Groteske zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Nemo praedo est, qui pretium numeravit (Corpus Iuris Civilis [CIC], Digesta - Umfasssendes bzw. Geordnetes). Wer den Preis entrichtet, ist kein Räuber/Dieb.

So lautet eine der vielen, sehr einleuchtenden Rechtssätze des CIC aus dem 6. Jh. n. Chr., im 13. Jh. umfassend überarbeitet. Solche Rechtslehrsätze wirken auf uns Heutige wie mit dem Holzhammer angeschlagene Thesen und verführen zu einem Weiterspinnen dieser Gedanken. Die Rechtssentenz bietet einen klugen Ansatz für den Ausbau von Resozialisierungsmaßnahmen. Wenn der zahlende Käufer kein Dieb ist, entlasse die Justiz künftig Einbrecher wie Räuber mit einem Handgeld von, sagen wir, 800.000 €, damit sie nicht wieder rückfällig werden, jedenfalls für einen überschaubaren Zeitraum. Noch eleganter: Wer beim Versuch einer solchen Strafhandlung ertappt oder an der Ausübung der Straftat gehindert wird, erhält die halbe Summe als Handgeld. Einziger Nachteil: Die umlaufende Geldmenge steigt in ungeahnte Dimensionen.

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Kommentare zu diesem Text

Songline (45)
(11.09.10)
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fdöobsah (54) meinte dazu am 11.09.10:
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 loslosch antwortete darauf am 11.09.10:
... Nemo praesumitur gratuito malus ... Dieser alte Rechtsgrundsatz erstaunt. Es gab schon im 5. Jh. n. Chr. Vandalismus, bei den Vandalen in Rom, als sie dort hausten. Das lat. Zitat geht davon aus (nach Liebs), dass der Täter seinen Vorteil verfolgt. Das stimmt aber nicht immer, bes. heute. Sogar im Internet - und bei kv. Wenn einer zB ständig sein Wortgestammel "überarbeitet" und keiner mehr in der Lage ist, Kommentare und Kritiken nachvollziehen, ist das nach meinem Ermessen mentaler Vandalismus, ob nun bewusst oder unbewusst. Ein neues Feld. Lo

 Didi.Costaire (11.09.10)
Ist das nicht ein Grundsatz, der heutzutage bei Steueramnestien angewendet wird?
Obwohl, der Nutzen für den Übeltäter ist umstritten, wie dieser
  unglaubliche Artikel
belegt. Ich frage mich, ob es solche Ratgeber auch für Diebe und Hehler gibt...
LG, Dirk

 loslosch schrieb daraufhin am 11.09.10:
Groteske pur: Schwarzgelder anlocken. Rasanter Anstieg der umlaufenden Geldmenge. Fiskus schlägt am Ende zu. So ganz klappts aber nicht; denn ich denke, die Schweizer Banken(strolche) hatten vorher bereits das Fluchtgeld zT in D. wiederangelegt. :) Lothar
fdöobsah (54) äußerte darauf am 11.09.10:
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