Römische Rechtsgelehrsamkeit
Groteske zum Thema Recht und Gesetz
von loslosch
Kommentare zu diesem Text
Songline (45)
(11.09.10)
(11.09.10)
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fdöobsah (54) meinte dazu am 11.09.10:
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... Nemo praesumitur gratuito malus ... Dieser alte Rechtsgrundsatz erstaunt. Es gab schon im 5. Jh. n. Chr. Vandalismus, bei den Vandalen in Rom, als sie dort hausten. Das lat. Zitat geht davon aus (nach Liebs), dass der Täter seinen Vorteil verfolgt. Das stimmt aber nicht immer, bes. heute. Sogar im Internet - und bei kv. Wenn einer zB ständig sein Wortgestammel "überarbeitet" und keiner mehr in der Lage ist, Kommentare und Kritiken nachvollziehen, ist das nach meinem Ermessen mentaler Vandalismus, ob nun bewusst oder unbewusst. Ein neues Feld. Lo
Ist das nicht ein Grundsatz, der heutzutage bei Steueramnestien angewendet wird?
Obwohl, der Nutzen für den Übeltäter ist umstritten, wie dieser
unglaubliche Artikel
belegt. Ich frage mich, ob es solche Ratgeber auch für Diebe und Hehler gibt...
LG, Dirk
Obwohl, der Nutzen für den Übeltäter ist umstritten, wie dieser
unglaubliche Artikel
belegt. Ich frage mich, ob es solche Ratgeber auch für Diebe und Hehler gibt...
LG, Dirk
Groteske pur: Schwarzgelder anlocken. Rasanter Anstieg der umlaufenden Geldmenge. Fiskus schlägt am Ende zu. So ganz klappts aber nicht; denn ich denke, die Schweizer Banken(strolche) hatten vorher bereits das Fluchtgeld zT in D. wiederangelegt. Lothar
fdöobsah (54) äußerte darauf am 11.09.10:
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