Der moderne Strafverteidiger

Erörterung zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Nocentem qui defendit, sibi crimen parit (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr.; Sententiae). Wer einen Schuldigen verteidigt, setzt sich selbst Vorwürfen aus.

Die arbeitsteilige moderne Gesellschaft kann dem antiken Spruch fürs erste nichts abgewinnen. Der Strafverteidiger, insbesondere der Pflichtverteidiger, darf, ja muss diese vermeintliche Spruchweisheit ignorieren. Problematisch erscheint indessen, wenn der versierte, mit allen Wassern gewaschene Advokat durch seine Prozesserfolge die einschlägigen, kriminell orientierten Kreise in seine Kanzlei lenkt, Mandate übernimmt, von denen er weiß oder wissen müsste, dass die Solvenz und Zahlungsfähigkeit seiner Mandanten aus Kapitalverbrechen herrührt. Rechtsförmlich korrekt handelt er sodann, wenn er bei Übernahme der Strafverteidigung einen hohen Kostenvorschuss einfordert, vorausahnend, dass dem Mandanten im Unterliegensfall die finanzielle Puste ausgeht.

Dann allerdings bleibt etwas hängen von der antiken Sentenz: Wer einen Schuldigen verteidigt, setzt sich selbst Vorwürfen aus.

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (06.11.13)
Ab bestimmten Geldmengen greift eben auch im juristischen System das kapitalistische Denken. Das Anwälte davon betroffen sind, verblüfft mich natürlich total...

 loslosch meinte dazu am 06.11.13:
für sarkasmus stets ein offenes ohr!
Laudalaudabimini (59)
(06.11.13)
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 loslosch antwortete darauf am 06.11.13:
klar, bei raub gibts immer auch beraubte.
LottaManguetti (59)
(06.11.13)
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 loslosch schrieb daraufhin am 06.11.13:
wirklich nix? (s. 100 der aphos!)

 EkkehartMittelberg (06.11.13)
Es gibt Strafverteidiger, denen es wursch ist, ob ihr Klient schuldig oder unschuldig ist. Hauptsache, sie pauken ihn heraus und die Kohle stimmt.
Falls Publilius Syrus auch an solche Fälle gedacht hat, stimmt seine Sentenz.
t.t.
Ekki

 loslosch äußerte darauf am 06.11.13:
"Es gibt Strafverteidiger, ..."

ich gehe noch weiter: aus gesprächen mit einem ehemaligen strafverteidiger schließe ich, dass weit mehr als die hälfte der berufserfahrenen so denken. (p.s. hat natürlich nicht daran gedacht.)
Graeculus (69)
(07.11.13)
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 loslosch ergänzte dazu am 07.11.13:
er kassiert einen HOHEN kostenvorschuss. das ist das problem. im übrigen kennt er das tätermilieu recht gut. so einen einschlägigen anwalt gabs mal in oldenburg. die mischpoke strömte zu ihm. (weiß ich aus priv. quelle.) da hat dann der antike spruch relevanz.
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