Vor Gericht

Einakter zum Thema Humor

von  Dart

Richter:
Nun, besprechen wir den Fall von Frau Liese Leiseleesi und Herrn Lothar Laut. Herr Laut, sie werden des Vertragsbruches mit Frau Leiseleesi beschuldigt, richtig?

Laut:
Verzeihung, aber ich finde dieses Verfahren grotesk!

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Richter:
Na! Solche Worte nicht in einem ehrbaren, deutschen Gerichtssaal! Herr Staatsanwalt, wenn sie bitte die Anklage verlesen würden?

Staatsanwalt:
Herr Laut, sie werden des Vertragsbruches mit der Klägerin, Frau Leiseleesi, in der Nacht vom achten auf den neunten Zehnten des Jahres Zweitausendelf angeklagt.

Laut:
Das ist doch bescheuert!

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Richter:
Ruhe! Fahren sie fort.

Staatsanwalt:
Der Angeklagte hatte in besagter Nacht mit der Klägerin ein mündliches, dennoch einem Vertrag gleichkommendes Abkommen geschlossen, in der er ihr versprach – ich zitiere: Er werde ihr den Himmel zeigen, er werde es ihr besorgen und sie nageln, als bis der Morgen graut. Der Angeklagte hat alle drei Punkte laut Aussage der Klägerin gebrochen.

Laut:
Das ist doch Blödsinn!

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Richter:
Ruhe! Herr Rechtsanwalt?

Rechtsanwalt:
Nun, wir werden zweifelsfrei klären, dass mein Mandant entweder alle Punkte des Vertrages eingehalten hat oder aber die Klägerin ihn an deren Ausführung so sehr behinderte, dass es ihm unmöglich war, den Vertrag hinlänglich zu erfüllen.

[/align]Laut:
Was denn eigentlich für ein Vertrag?

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Richter:
Ruhe!

Staatsanwalt:
Eingehalten? Ihr Mandant hat – ich zitiere – versprochen, der Klägerin den Himmel zu zeigen, doch sie hatte nichts dergleichen gefühlt oder erlebt!

Rechtsanwalt:
Der Akt der vertraglichen Kopulation fand nach beiderseitiger Zeugenaussage im Freien statt und infolge der gewählten horizontalen Position während des Verkehrs hätte die unten liegende Klägerin lediglich die Augen öffnen müssen und hätte dann auch hindernisfrei den weiten Himmel sehen können!

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Richter:
Ach was?

Staatsanwalt:
Das ist doch Haarspalterei!

Rechtsanwalt:
Nicht, wenn es nach Artikel sechsundsechzig des Grundgesetzes geht!

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Richter:
Artikel sechsundsechzig?

Rechtsanwalt:
Ja.

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Richter:
Des Grundgesetzes??

Rechtsanwalt:
Ja.

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Staatsanwalt:
Aber Artikel sechsundsechzig des Grundgesetzes regelt das Berufsverbot von Bundeskanzler und Bundespräsident!

Rechtsanwalt:
Tja, denken sie mal darüber nach. Solange fahre ich dann fort. Was war der nächste Punkt?

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Staatsanwalt:
Der Angeklagte werde es der Klägerin besorgen.

Rechtsanwalt:
Genau. Natürlich hatte Herr Laut das nicht so schnell erledigen können, aber…

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Richter:
Ach was?

Rechtsanwalt:
Bitte lassen sie mich ausreden. Es ist völlig belanglos, wann mein Mandant Frau Leiseleesi Es besorgt, denn eine vertragliche Frist wird im Vertrag nicht erwähnt!

[/align]Laut:
Können wir nicht was Sinnvolleres machen?

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Richter:
Ruhe! Fahren sie fort.

Rechtsanwalt:
Nun, jedenfalls hat mein Mandant mittlerweile das Video für die Klägerin parat.

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Richter:
Welches Video?

Rechtsanwalt:
Na Es. Sie wissen schon – der Clown….Stephen King…

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Richter:


Staatsanwalt:
Also das ist doch nun tatsächlich die totale Haarspalterei!

Rechtsanhalt:
Ich halte mich nur an das im mündlichen Vertrag Festgehaltene!

Staatsanwalt:
Ach ja? Und wie erklären sie dann den letzten Punkt? Ich Mandant sicherte zu, die Klägerin zu nageln, als bis der Morgen graut!

Rechtsanwalt:
Was er auch getan hat.

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Staatsanwalt:
Hat er nicht! Das Ganze war laut Zeugenaussage der Klägerin nach fünf Minuten vorbei!

Laut:
Na!

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Richter:
Ruhe! Herr Rechtsanwalt?

Rechtsanwalt:
Zur besagten Einstellung des Verkehrs war es nachweislich zweiundvierzig Minuten nach Mitternacht. Doch ich habe hier ein beglaubigtes Gutachten des meteorologischen Dienstes, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass im gleichen Moment in Omsk der Morgen graute!

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Richter:
Omsk?

Rechtsanwalt:
Omsk.

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Richter:
Gibt es ein Omsk in Deutschland?

Rechtsanwalt:
Nein, aber in Sibirien.

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Richter:
Aha…Also ich fürchte, das sind ziemlich einleuchtende Gründe.

Staatsanwalt:
Was?!

Richter:
Die Klage wird abgewiesen.

Staatsanwalt:
Was? Wie? Wo?

Laut:
Echt? Toll!

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Richter:
Ruhe! Fahren sie fort.

Staatsanwalt:
Wieso? Weshalb? Warum?

Liese:
Und auf mich will mal wieder gar keiner eingehen!

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