Folgenreicher Rechtsgrundsatz

Erörterung zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Fur enim semper moram facere videtur (alter römischer Rechtsgrundsatz). Der Dieb befindet sich offenbar immer im Verzug.

Kürzer: Fur semper in mora. Der Dieb ist stets im Verzug. Gemeint ist die Pflicht zur Rückgabe der gestohlenen Sache. Mit dieser Pflicht bleibt er dauerhaft im Verzug. Offenbar international weiterhin und weithin geltende Rechtsauffassung. Das belegen die immer wieder aufflammenden Streitigkeiten: Klage auf Herausgabe ehemals geraubter Schätze (potentielle Kläger aus orientalischen Staaten, vielleicht auch aus dem lateinamerikanischen Raum) oder Restitutionsforderungen, erhoben von enteigneten deutschen Juden oder deren Erben. Eine Hinterlassenschaft aus Hitlerdeutschland.

Dieser Rechtsgrundsatz dient dem allgemeinen Vermögensschutz. Diebe, auch in Gestalt von juristischen Personen oder Völkerrechtssubjekten, dürfen nicht so einfach davonkommen, selbst Generationen später nicht. Ein Problem - wie immer  - bleibt, das der Dunkelziffer. Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn.

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Kommentare zu diesem Text


 Bergmann (10.02.12)
... und wie ist es mit der Beute-Kunst der Sowjetunion, unserer Befreierin?

 loslosch meinte dazu am 10.02.12:
das gesetz des dschungels ist nicht ganz verschwunden. die ägypter beklagen sich, dass vor über hundert jahren jede menge diebesgut außer landes gebracht wurde.

es jährt sich bald der hunderste tag (20.1.1913) einer täuschung (ägyptische version). ich sage nur: nofretete:

"Adolf Hitler hingegen erklärte die Büste der Nofretete im selben Jahr [1933] in einer Rede zur Ikone: „Ich werde den Kopf der Königin niemals aufgeben. Es ist ein Meisterwerk, ein Juwel, ein wahrer Schatz." (wiki)

die inka-nachfahren hätten auch gerne geraubtes zurück. vllt. hätte die überschrift lauten sollen: rechtsgrundsatz mit unzulänglichen folgen.

das ist jetzt für alle lesbar klargestellt, uli. t.t. lo
(Antwort korrigiert am 10.02.2012)

 ViktorVanHynthersin antwortete darauf am 10.02.12:
Die Dunkelziffer der vom braunen Dunkeldeutschland geraubten Kunstschätze und anderen Wertgegenstände dürfte in etwa der der Sowjetrussen im zw. Weltkrieg entsprechen.
Beste Grüße
Viktor

 Bergmann schrieb daraufhin am 10.02.12:
Ein Unrecht rechtfertigt nicht das andere.
(Deutschland dürfte nach 1945 das meiste wieder zurückgegeben haben.)

 loslosch äußerte darauf am 10.02.12:
die römer sprachen schon vom siegerrecht. göring war übrigens ein absoluter "kunstliebhaber". der nahm alles, was er greifen konnte. beutekunst. der begriff der entarteten kunst war ihm dann fremd geworden. lo
KoKa (44)
(10.02.12)
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 loslosch ergänzte dazu am 10.02.12:
mehr ernst, als du vermutest. der bundespräses hat auch seinen hotelaufenthalt (nachträglich) bar bezahlt. behauptet er geistesgegenwärtig. wer die verhältnisse kennt, weiß, dass auf mp-level der bargeldlose zahlungsverkehr eigentlich üblich ist.

einer meiner kollegen hat mal dem staatssekretär auf auslandsreise bares vorgestreckt. wochenlang rannte er seinem geld hinterher.

lo mit breitem grinsen
(Antwort korrigiert am 10.02.2012)

 EkkehartMittelberg (10.02.12)
Es ist schwierig, das offenbar Stimmige vertiefend zu kommentieren.
Ich versuche mal gegen den Strich zu denken. Wie sieht es mit der Bestrafung eines reuigen Diebes aus (eines fur sine mora), der das Beutegut gleich nach der Entdeckung eines sofort angezeigten Diebstahls zurückgibt?
Ist die Absicht des Stehlens auch dann noch strafbar, wenn die Beute zurückgegeben wurde?
Ekki

 loslosch meinte dazu am 10.02.12:
bedenke, ekki: hier wird strafrecht in interntionales recht umgesetzt. die staaten sind gehalten, unerlaubt erworbenes zurückzugeben. staaten werden in keine beugehaft genommen, wandern auch nicht ins kittchen. auf nationaler ebene funktioniert das prinzip. bei der steueramnestie wirkt nur der akt strafbefreiend, der vor der aufdeckung der steuerhinterziehung erfolgt. wenn einer vor der tatausführung erwischt wird, ist er im prinzip auch schon "reif". so die beweise ausreichen.

es gibt die strafmildernden umstände, die zählen könnten. lo ist kein jurist. aber kv hat einige. merci. t.t. lo
Graeculus (69)
(29.07.14)
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 loslosch meinte dazu am 29.07.14:
sicher. vom grundsatz her aber richtig.

eine ausnahme: gestohlenes geld kann man gutgläubig erwerben. würde man diese ausnahme nicht zulassen, würde jede geldwirtschaft kollabieren. anders wieder beim falschgeld: spuckt der automat solches aus, darf man es nicht einwerfen! (darüber hab ich mich mal geärgert und entsprechend "reagiert". ist längst verjährt.)
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