Gemeinwohl

Glosse zum Thema Freiheit/ Unfreiheit

von  loslosch

Publice interest abuti neminem rebus suis (Quelle unklar; vermutlich Spätantike). Es liegt im öffentlichen Interesse, dass niemand sein Eigentum missbraucht.

Ein Grundsatz aus Zeiten, in denen Überfluss noch selten war. Heutzutage ist dieser klare Denkansatz wichtiger geworden, weil mehr Überfluss und Wohlstand vorherrscht als je zuvor in der Menschheitsgeschichte. Wenn eine betagte Dame, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, in einem Altenheim einer deutschen Finanzmetropole sich rundum betreuen lässt und gleichzeitig nebenan die eigene Luxuswohnung unbenutzt leer steht, so sollte man das einen klassischen Fall von Missbrauch nennen. Nun sage keiner, die hochpreisige Wohnung würde ohnehin nur von betuchten potentiellen Mietern beworben. Fakt ist, dass der Markt für noble Wohnanlagen dadurch künstlich begrenzt wird und somit die Mieten dort tendenziell steigen. Da nun die einzelnen lokalen Wohnungsmärkte von teuer bis billig nicht streng gegeneinander abgeschottet, sondern durchlässig sind, wird sich durch dieses (gedankenlose?) egoistische Verhalten einzelner Wohnungseigentümer letztlich auch am unteren Ende der Teilmärkte die Billigwohnung im Mietpreis tendenziell verteuern.

Kein öffentliches Interesse. Derweil die alte Dame ihr Vermögen im Altenheim beschleunigt aufzehrt.

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (20.01.14)
"Nur das hat Wert, was der Allgemeinheit Nutzen bringt.“ (Marc Aurel)

 loslosch meinte dazu am 20.01.14:
der gute philosoph auf dem thron hat überpointiert. dann müsste man ja den karneval abschaffen. die paar hochburgen stehen nicht für die allgemeinheit. auweiah!
Jack (33)
(20.01.14)
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 loslosch antwortete darauf am 20.01.14:
was ist ein priv. interesse? natürlich kann es im widerstreit zum öff. interesse stehen. wenn einer klaut, "behindert" ihn das strafrecht. wenn einer juckpulver hortet, ist das sein skurriles hobby. hier wird wohnraum vorenthalten - in einer knappheitslage. es gab schon gesetze in D, die das unterbanden (nach 1945).

im konkreten fall: würden steuerberater, wirtschaftsprüfer und sozialarbeiter die köpfe zusammenstecken, kämen sie wohl zum ergebnis, dass hier jemand nach objektivierbaren kriterien selbstschädigend handelt. es liegt eine gravierende entscheidungsschwäche vor. ob das ausreicht, um die person unter betreuung zu stellen, wissen die götter.
Jack (33) schrieb daraufhin am 20.01.14:
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 loslosch äußerte darauf am 20.01.14:
was heißt "nicht nur"? theoretisch ist das alles geklärt: güterabwägung! (bei enteignungsverfahren etc.) darum gings im text nicht allein, wie ich verdeutlicht habe.

edit: allein.
(Antwort korrigiert am 20.01.2014)
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