Antiker juristischer Fernblick?

Glosse zum Thema Recht und Gesetz

von  loslosch

Damnare est obiurgare, cum auxilio est opus (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr.; Sententiae). Verurteilen heißt tadeln dann, wenn Hilfe gefragt ist.

Über die Jahrtausende klingt es herüber wie eine Wegweisung für ein modernes (Straf-)Recht. Die Sentenz betrachtet nur die Vorstufe, die der Zurechtweisung. Hilfe soll also, zu Ende gedacht, für den Täter gefragt sein - die allerdings den Opferschutz nicht gefährden darf. Modernes Denken vor zweitausend Jahren? Jedoch mit einer weiteren Einschränkung: Wer Täterhilfe fordert, muss anerkennen, dass längst nicht alle verurteilten Straftäter therapierbar sind. Ein zusätzliches Problem dabei: Prognosen über die Resozialisierbarkeit von Tätern erweisen sich im Einzelfall als schwierig, wenn nicht als unmöglich. Schließlich der Einwand der erheblichen Therapiekosten. Sie wären allerdings gegenüberzustellen den Einsparungen gesellschaftlicher Kosten für den Fall eines Therapieerfolgs. Hier betritt man ein schwieriges, vermintes Gelände.

Am wirksamsten ist allemal die Prävention. Was steht ihr im Wege? Die hohen Vorlaufkosten mit scheinbarer Ineffizienz.

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (01.07.13)
1.) Der Opferschutz ist nicht die Aufgabe der Justiz, auch weil sie das gar nicht leisten kann. Das kann man auch sehr deutlich daran sehen, dass es bei der Urteilsverkündung "im Namen des Volkes heißt", als gesellschaftliche Ziel verfolgt werden.
Mein Eindruck ist sowieso, dass die gespielte Erregung, dass das Gericht 'zu wenig an die Opfer denkt', nur gespielt ist, um die eigenen Untätigkeit und Verachtung der Opfer ("Aber langsam sollte er/sie sich nicht mehr so anstellen!") verdecken soll. Müsste sonst nicht der Weiße Ring der mitgliederstärkste Verein in Deutschland sein?
2.) Therapie und Strafvollzug sollte eigentlich ein Muss sein. Es gibt genug Erkenntnisse, Studien etc. die bewiesen haben, dass die Rückfallgefahr sinkt, wenn der Täter sich mit seiner Tat auseinandersetzen muss. Sitzt er nur hinter Gittern seine Zeit ab, macht er bei der Entlassung sehr viel eher dort weiter, wo er vor der Strafe angefangen hat. Auch weil er das Urteil nicht als angemessen, sondern nur als gesellschaftliche Rache empfindet. Und wenn man sich so 'das gesunde Volksempfinden' des 'Mannes von der Straße' so anhört, ist daran sogar etwas dran.
3.) Versteh mich nicht falsch. Ich finde es tatsächlich nötig, drauf hinzuweisen, dass nicht jeder Täter therapierbar ist. Aber das weiß, die forensische Psychologie bereits seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es wird ihr natürlich immer gern unterstellt, aber das ist eine Lüge. Und wenn z.B. immer wieder gefordert wird, gerne von Mitgliedern einer Partei mit einem C am Anfang, dass bei Schwersttätern mindestens 2 Gutachter herangezogen werden müssen, dann sollte man wissen, dass dies im Maßregelvollzug das Normale ist. Gleichzeitig werden von C-Parteien in den Bundesländern immer wieder versucht, die Mittel für den Maßregelvollzug herunterzufahren. Aber mit dieser Doppelmoral handeln sie sicherlich im Sinne ihrer Bundesvorsitzender.

 loslosch meinte dazu am 01.07.13:
die gr. vorsitzende ist ja im dauereinsatz, mit dem ohr auf der schiene ...
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