Unterlaufen Internetliteraturforen die funktionale Differenzierung?
Essay zum Thema Literatur
von toltec-head
Kommentare zu diesem Text
lucien (26)
(14.01.14)
(14.01.14)
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Gräm dich nicht, bei mir hat´s auch nur zu einem schwulen Bukowski-Verschnitt gereicht.
Ich habe Deine Idee bezüglich der Nuba mal aufgegriffen, und ein Szenario textlich ausgeführt.
Übrigens: Die Mittel vom Arbeitsamt sind nur zu einem geringen Teil für die Bewerbungen zu verwenden - diese Kosten werden mit 25,- Euro pro Monat zusätzlich verrechnet, wenn man dazu mindestens 5 Bewerbungen an das Amt dokumentierend sendet.
Der Bedürftige kann die "normalen" Mittel durchaus also auch für seinen Aufenthalt im Internet, der stets auch zur Information über Gesellschaft und Arbeitsmarkt dient - einsetzen. Auch muss er sich nicht rund um die Uhr besinnungslos bewerben. Mit dem ALG II-Antrag verliert er auch nicht sein Recht auf Freizeit und intellektuelle Erfüllung - noch nicht. Aber es wird so kommen; ganz sicher.
Übrigens: Die Mittel vom Arbeitsamt sind nur zu einem geringen Teil für die Bewerbungen zu verwenden - diese Kosten werden mit 25,- Euro pro Monat zusätzlich verrechnet, wenn man dazu mindestens 5 Bewerbungen an das Amt dokumentierend sendet.
Der Bedürftige kann die "normalen" Mittel durchaus also auch für seinen Aufenthalt im Internet, der stets auch zur Information über Gesellschaft und Arbeitsmarkt dient - einsetzen. Auch muss er sich nicht rund um die Uhr besinnungslos bewerben. Mit dem ALG II-Antrag verliert er auch nicht sein Recht auf Freizeit und intellektuelle Erfüllung - noch nicht. Aber es wird so kommen; ganz sicher.
JakobJanus (35)
(14.01.14)
(14.01.14)
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parkfüralteprofs (57)
(14.01.14)
(14.01.14)
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Du hast natürlich wie immer mit allem Recht, aber überschätz mal nicht, was Politiker und Juristen so sagen. In den 90ern machte ich ein längeres Praktikum in der wunderschönen Stadt Bad Neuenahr. Da fand sich gegen Monatsende immer ein illustres Publikum in den Gängen ein. Und zwar war das so: Wenn du zum Monatsende hin deine Sozialhilfe vertrunken hattest, konntest du zur Kasse gehen, musstest sagen, dass du bedürftig seist und dann bekamst du noch mal einen kleineren Betrag. Im Prinzip konntest du das am nächsten Tag wiederholen. Denn, wie eine der netten Damen von der Kasse mir damals erklärte, das Grundgesetz verlangt, dass Bedürftigen geholfen wird. Menschenwürde. Am Grundgesetz hat sich aber nichts geändert seitdem. Nur hat das BVerfG eben die Hartz4-Gesetze durchgewunken. Im Prinzip kannst du Gesetze immer so auslegen, wie du willst. Erst Recht das Wort Menschenwürde. Oder nimm die Rechtsprechung zu HIV und Strafrecht. Nie hatte es vergleichbares zu Syphillis oder anderen Geschlechtskrankheiten gegeben, es wurde immer gesagt, dass das Mittel der Körperverletzung selbst gefährlich sein müsse, nicht erst der Erfolg und HIV ist nachweislich weniger ansteckend als Syphillis. Aber die allgemeine Stimmung zu HIV war anders, also kam es zu einer Sonderrechtsprechung. Die allgemeine Stimmung, von der niemand weiß, wo sie her kommt, ist immer alles. Irgendwann kippte dann also die allgemeine Stimmung, was sogenannte Arbeitsscheue angeht. Die Politik und die Juristen sind in solchen Dingen vollkommen machtlos. Es ist wie in Internetliteraturforen, man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen.
(Antwort korrigiert am 14.01.2014)
(Antwort korrigiert am 14.01.2014)