Schuldbewusstsein in der Antike

Glosse zum Thema Schuld

von  loslosch

Prima est haec ultio, quod se iudice nemo nocens absolvitur (Juvenal, ~60 n. Chr. bis ~135 Chr. n. Chr.; Saturae). Zuerst besteht die Bestrafung darin, dass kein Schuldiger als Richter in eigener Sache sich freispricht [gemeint ist: freisprechen würde].

Nur als satirische Zuspitzung und Übertreibung vertretbar. Sonst liefe der Gedanke auf eine moralisierende, naiv psychologisierende Betrachtung hinaus. Es würde bedeuten, dass die weit überwiegende Zahl der Urheber von nicht geahndeten Straftaten mit ihrem Los unzufrieden ist. Tatsächlich ist es jedoch umgekehrt: Die Mehrzahl der Täter (vor allem der nicht ertappten) hält sich nicht mit Zweifeln und Gewissensbissen auf. Warum sollten die Täter in der vergleichsweise grausameren Antike anders gepolt gewesen sein? Pathologische Fälle ausgenommen.

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Kommentare zu diesem Text

Graeculus (69)
(26.01.18)
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 loslosch meinte dazu am 26.01.18:
ich fand in einer aphosammlung die übersetzung: das ist die erste strafe des verbrechers, dass sein gewissen niemals frei ihn spricht. - die gutmenschen-aussage ist also eindeutig.
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